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Petitionen an den Niedersächsischen Landtag - Was Menschen bewegt, gehört ins Parlament

Eine Petition muss schriftlich an den Niedersächsischen Landtag, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover, gerichtet werden. Jede und jeder kann eine Eingabe machen, auch wenn er von dem Anliegen nicht persönlich betroffen ist. Die Petition kann formlos erfolgen.

Es muss jedoch erkennbar sein, wer sie gestellt hat. Außerdem soll der Sachverhalt dargestellt sein, in dem Sie sich vom Landtag Abhilfe erhoffen.

Falls der Inhalt Ihrer Petition Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war oder ist, macht eine Eingabe erst dann Sinn, wenn ein Urteil gesprochen ist. Entscheidungen der Gerichte kann der Landtag aufgrund der Gewaltenteilung aber nicht aufheben.

Ist die Petition im Landtag angekommen, leitet die Landtagsverwaltung die Eingabe an das zuständige Fachministerium mit der Bitte um Stellungnahme weiter. Hat das Ministerium sein Votum abgegeben, benennt der Ausschussvorsitzende ein Ausschussmitglied als Berichterstatter oder Berichterstatterin. Die Berichterstatter tragen im Ausschuss den Sachverhalt vor und empfehlen ein Votum.

In der Regel ergeht nach § 52 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages einer der folgenden Beschlüsse:

1. Die Eingabe wird der Landesregierung

a. zur Berücksichtigung

b. zur Erwägung oder

c. als Material überwiesen

2. Das Parlament unterrichtet die Einsenderin oder den Einsender der Eingabe über die Sach- oder Rechtslage

3. Die Eingabe wird für erledigt erklärt

4. Der Landtag informiert die Einsenderin oder den Einsender, dass es keine Möglichkeit oder er keine Möglichkeit sieht, sich für das Anliegen zu verwenden oder der Eingabe zu entsprechen.

Das Petitionsrecht räumt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit ein sich zu wehren, wenn sie sich das staatliche Stellen ungerecht behandelt fühlen. Eine Anlaufstelle dafür ist der Niedersächsische Landtag, denn was Menschen politisch bewegt, gehört in die Parlamente. Petitionen stellen für die Landtagsabgeordnete eine Art Seismograph dar. An den eingehenden Petitionen können sie erkennen, wie sich die von ihnen beschlossenen Landesgesetze auswirken. Auch können Petitionen der Auslöser sein, dass bestehende Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften geändert werden. Schließlich das Parlament der Gesetzgeber.

Im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

beschäftigen sich 17 Abgeordnete in öffentlicher Sitzung mit den eingegangenen Petitionen. Darüber hinaus befassen sich die Fachausschüsse des Landtags gemäß ihrer Zuständigkeit mit Petitionen. So werden beispielsweise Beschwerden gegen Umweltbelastungen im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen behandelt. Für Bündnis 90/Die Grünen hat der Petitionsausschuss einen hohen Stellenwert. Denn hier ist der parlamentarische Ort, wo Bürgernähe nicht nur propagiert, sondern auch praktiziert werden kann. Bündnis 90/Die Grünen fordern grundsätzlich, dass die Behörden ihr Handeln transparent machen und somit demokratische Kontrolle über die Entscheidungsläufe der öffentlichen Verwaltung ermöglichen. Der Petitionsausschuss kann im direkten Kontakt mit den Menschen vor Ort gegen Missstände und Ungerechtigkeiten angehen: durch Anhörung der Betroffenen, durch Ortstermine oder dadurch, dass man alle Betroffenen an einen Tisch bringt.

>> Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.<<

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Art. 17- Petitionsrecht

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