Bündnis 90/Die Grünen

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 9. November 2006

Dramatischer Abschiebungsversuch in Wilhelmshaven

Nach Aussagen der Unterstützer vor Ort trafen in der Nacht auf Donnerstag (09.11.2006) gegen 3:00 Uhr zwei Mitarbeiter der örtlichen Ausländerbehörde in Begleitung von drei Polizeibeamten mit zwei Einsatzwagen bei der Wohnung von Familie M. aus Wilhelmshaven ein, nahmen den Familienvater in dessen Wohnung fest und verschafften sich, nachdem sie die Kinder nicht in der Wohnung der Familie vorgefunden hatten, gegen den Willen des Schwagers der Mutter Zugang zu dessen Wohnung im gleichen Haus. Eine schriftliche Genehmigung für dieses Eindringen in die Wohnung des Schwagers lag nicht vor. Auf dessen Proteste hin telefonierten die Beamten, gaben danach an, nun eine mündliche Erlaubnis eines Richters zu haben, und drohten dem Schwager in sehr umgangssprachlicher Weise Gewalt an. In der Wohnung des Schwagers nahmen sie die beiden Söhne (6 und 10 Jahre), die dort zusammen mit Ihrer Mutter und der Großmutter geschlafen hatten, fest. Der Familienvater und die beiden Söhne wurden von der Polizei mitgenommen. Die Mutter sei in letzter Minute aus dem Fenster im ersten Stock gesprungen und habe sich in einem Innenhof verborgen, wo sie bis zum Ende des Polizeieinsatzes gegen 5 Uhr gewartet habe. Danach sei sie untergetaucht.

Die Mutter war schon seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung. Auch der 10-jährige Sohn war in psychologischer Behandlung wegen posttraumatischer Belastungsstörungen.

Die UNMIK im Kosovo überprüft bei geplanten Abschiebungen, ob die Betroffenen dort angemessen aufgenommen werden können. Erst danach kann gegebenenfalls die Abschiebung erfolgen. Die UNMIK hatte diesen Fall noch nicht abschließend geprüft.

Selbst als am Donnerstagmorgen der Oberbürgermeister von Wilhelmshaven telefonisch versucht habe, Herrn Schünemann zum Umdenken zu bewegen, sei dieser mit seiner Bitte abgewiesen worden.

Die Abschiebung ist noch nicht vollzogen worden. Die Kinder sind bei einer Pflegefamilie untergebracht und der Vater befindet sich in Abschiebehaft in Langenhagen. Die Abschiebung des Vaters und der Söhne soll kurzfristig per Linienflug durchgeführt werden. Ein Abschiebetermin steht noch nicht fest.

 

Vorgeschichte:

Der Vater war 1991 und die Mutter 1994 aus dem Kosovo nach Deutschland geflohen. Hier heirateten beide im Jahr 1997. Der Vater ist Albaner und die Mutter gehört der Minderheit der Ashkali an.

Die Arbeitserlaubnis für eine dem Vater angebotene Stelle war ihm verweigert worden. Die Unterstützung der Familie vor Ort ist wegen ihrer vielfältigen Kontakte durch Vereine und Nachbarschaft sehr groß.

Bereits im Januar 2006 wurde ein Abschiebungsversuch unternommen, der wegen formeller Fehler erst nach Einschreiten des Anwalts der Familie abgebrochen worden war.

Das Härtefallgremium des Landtags hatte sich im Juli mehrheitlich für die Familie ausgesprochen. Da die Aussichten auf Anerkennung dennoch schlecht standen, wurde die Petition zurückgenommen und eine Eingabe an die neu eingerichtete Härtefallkommission gerichtet.

 

Filiz Polat, Landtagsabgeordnete der Grünen und Mitglied im Petitionsausschuss, fordert Innenminister Schünemann auf:

  • Den von Abschiebungen Betroffenen grundsätzlich ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Regelung privater Angelegenheiten einzuräumen und Abschiebungen so zu gestalten, dass Familien grundsätzlich nicht getrennt werden. Abschiebungen als überfallartige Nacht- und Nebelaktionen kommen menschenrechtlich nur als ultima ratio in Betracht.
  • Abschiebungen grundsätzlich anzukündigen und nicht nachts durchzuführen. Erst seit Innenminister Schünemann im Amt ist, müssen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Er hat eine entsprechende vorher geltende Regelung aufgehoben. Auch nächtliche Abschiebungen waren vorher nicht üblich.
  • Ergebnisse von Verfahren bei der Härtefallkommission abzuwarten
  • eine Bleiberechtsregelung abzuwarten, falls die Betroffenen die Chance haben, davon erfasst zu werden. Eine Bleiberechtsregelung ist zum Greifen nah. Nach Jahren der Duldung darf es auf wenige Tage nicht mehr ankommen.
  • Prüfungsergebnisse der UNMIK abzuwarten
  • keine Familien auseinander zu reißen
  • Integrationserfolge und gesundheitliche Probleme der Betroffenen zu berücksichtigen.