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12. Oktober 2006

Anfrage: Veröffentlichung finanzieller und persönlicher Daten von Flüchtlingen durch die Landesregierung

Im Juli und August 2006 beschäftigte der Fall der Familie F. aus Holzminden die niedersächsische Öffentlichkeit. Die Familie sollte nach Serbien abgeschoben werden, nachdem sie 11 Jahre lang in Deutschland gelebt hatte.

In Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen wurde ausführlich über das Schicksal der Familie F. berichtet. Der Innenminister schaltete sich persönlich in die öffentliche Debatte ein. In einer im Täglichen Anzeiger Holzminden vom 28.07.2006 veröffentlichten Pressemitteilung vom 27.07.2006 suggeriert er, die Familie F. habe in Deutschland seit 1996 keine Arbeit aufgenommen. Nach Darstellung des Innenministers habe die Familie seit ihrer Einreise nach Deutschland eine explizit genannte Summe an Sozialleistungen vom deutschen Staat erhalten. Die Zusammensetzung der Summe wird nicht näher erläutert.

Ich frage die Landesregierung:

1.       Warum wird in der Pressemitteilung nicht erwähnt, dass beide Elternteile diverse Anträge auf Arbeitserlaubnisse gestellt haben, die teilweise positiv beschieden wurden und zu Arbeitsaufnahmen geführt haben?

2.       Aus welchen Gründen hält es die Landesregierung für rechtmäßig, in solchen Fällen finanzielle und persönliche Daten der Betroffenen zu veröffentlichen?

3.       Wie beurteilt der Landesdatenschutzbeauftragte diese Praxis?

Filiz Polat

Antwort von Innenminister Uwe Schünemann

namens der Landesregierung

In Teilen der Berichterstattung in den Medien und in der öffentlichen Diskussion über den der Anfrage zu Grunde liegenden Einzelfall der Familie F. aus Holzminden wurde die Abschiebungspraxis des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport kritisiert und die Familie F. als "ein Musterbeispiel für gelungene Integration" dargestellt (Täglicher Anzeiger Holzminden vom 21.07.2006).

Im Hinblick auf diese verzerrende und zum Teil falsche Darstellung war es geboten, die Öffentlichkeit über den vollständigen Sachverhalt und die geltende Rechtslage zu informieren. Dieses ist mit der Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 27.07.2006 geschehen.

In den betreffenden Berichten der Medien war auf das hohe Maß an Integration der Familie F. verwiesen worden, obwohl die eigene Unterhaltsfähigkeit als wesentlicher Teil einer erreichten Integration nach wie vor nicht gegeben war, weil die ausreisepflichtige Familie F. nahezu durchgängig während ihres ca. zwölfjährigen Aufenthalts öffentliche Leistungen bezogen hat. Deshalb war es zur Unterrichtung der Öffentlichkeit notwendig auch mitzuteilen, wie hoch die Leistungen aus öffentlichen Haushalten für den Personenkreis der geduldeten Flüchtlinge sind, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausreise langjährig nicht nachkommen.

Gerade im Zusammenhang mit der Rückführung der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die in den neunziger Jahren hier vorübergehenden Schutz vor dem Bürgerkrieg in ihrer Heimat gefunden haben und deren Rückkehr und Wiederaufbau ihrer Heimat von der internationalen Staatengemeinschaft erwartet und auch von Deutschland finanziell gefördert wird, ist es gerechtfertigt, die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten, welche finanziellen Leistungen die öffentliche Hand für die Schutzgewährung der Flüchtlinge aufgebracht hat. Zur Beurteilung des Einzelfalls war es erforderlich, die Höhe der öffentlichen Leistungen darzustellen, die sich durchschnittlich für eine ausreisepflichtige ausländische Familie ergeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Mit Ausnahme kurzfristiger Beschäftigungen im Januar bzw. März 2006 und einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten viereinhalbmonatigen Beschäftigungsmaßnahme nach dem BSHG von November 2003 bis März 2004 waren den Behörden weitere Bemühungen um eine Beschäftigungsaufnahme nicht bekannt.

Zu 2.:

In der Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wurde der Betrag von mindestens 150.000 € genannt. Es handelt sich dabei um eine Schätzung der für eine fünfköpfige Familie für die Dauer des Leistungsbezugs über die gesamte Aufenthaltsdauer üblicherweise anfallenden Zahlungen.

Zu 3.:

Die Landesregierung hat zur Beantwortung der Frage 3 den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) eingeschaltet. Dieser nimmt wie folgt Stellung:

"Hintergrund für die Veröffentlichung finanzieller und persönlicher Daten durch das Ministerium für Inneres und Sport ist die Entscheidung der Familie F., die Öffentlichkeit zu suchen. Im Zuge der Berichterstattung sind jedoch einige Punkte missverständlich dargestellt worden. Es bestand daher für das Ministerium ein berechtigtes Interesse, die Situation, auch im Sinne einer objektiven Berichterstattung, klarzustellen.

Der LfD geht davon aus, dass durch die bereits im Vorfeld der Pressemitteilung erfolgte öffentliche Berichterstattung die allgemeinen Hintergründe des Falles bekannt geworden sind.

Bei der Mitteilung über die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln in Höhe von "mindestens 150.000 €" handelt es sich um eine Schätzung, die aus der Dauer des Aufenthalts, der Aufenthaltsform und der Zahl der Familienmitglieder typisiert ermittelt wurde. Von Seiten des Ministeriums hätte allerdings genauer ausgedrückt werden können, dass es sich bei dieser Zahl nur um eine Schätzung handelt. So wäre auch für Außenstehende klarer erkennbar gewesen, dass hier keine konkreten Sozialdaten der Familie herausgegeben wurden."