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Die Landtagsabgeordnete Filiz Polat weist auf eine Tücke des Niedersächsischen Wahlgesetzes hin: Nach dem Gesetz darf in Niedersachsen nur wählen, wer zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten mit seinem Wohnsitz in Niedersachsen gemeldet ist. Polat: "Ich rate allen, die aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen gezogen sind, sich umgehend bei ihrer Gemeinde zu melden. Denn am 27. Januar ist Landtagswahl und die Drei-Monats-Frist läuft in diesem Monat aus." Polat schätzt aufgrund von Angaben des Niedersächsischen Landesamts für Statistik, dass in Bramsche ca. 170 NeubürgerInnen im Januar nicht wahlberechtigt sein könnten, niedersachsenweit sogar bis zu 45.000, also eineinhalb Mal Bramsches Einwohnerzahl.
Ein Antrag der Grünen auf Änderung des Wahlgesetzes wurde von CDU und FDP im Landtag abgelehnt. "Wir wollten die Frist auf 35 Tage verkürzen, da mit der heutigen Technik diese Frist durchaus eingehalten werden kann. Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 1869 und sollte die 'Sesshaftigkeit' der Wahlberechtigten sichern. Dieser alte Zopf gehört abgeschnitten", sagte Polat. Sie äußerte Bedauern darüber, dass durch die Ablehnung des Antrags ihrer Fraktion in "Zeiten viel zu geringer Wahlbeteiligung" die Ausübung der demokratischen Rechte "in unzeitgemäßer Weise" erschwert werde.