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Migration

Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz war schon in der ersten rot-grünen Bundesregierung eines unserer zentralen gesellschaftspolitischen Projekte. Dabei konnte Rot-Grün sich stets einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung sicher sein. Arbeitgeber und Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbände wollten das Gesetz. Allein die Union war dagegen.

Nach wie vor gilt: Will man die Globalisierung im eigenen Land gestalten, dann heißt das auch: gesteuerte Anwerbung von Fachkräften, bessere Integration hier lebender AusländerInnen und Fortschritte in der Flüchtlingspolitik. In diesen drei Kernbereichen wurden durch das Zuwanderungsgesetz Erfolge erzielt. Wir mussten zwar auch Abstriche machen, doch das Gesetz leitete einen Wechsel ein: weg von einem starren Ausländerrecht, hin zu einer modernen, gestaltenden Einwanderungspolitik. Allen Versuchen eines Rollbacks im Rahmen von Änderungsgesetzen zum Zuwanderungsgesetz sind wir in den Verhandlungen um das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz entgegen getreten und werden das auch zukünftig tun.

Die nationale Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik wird zukünftig immer mehr durch Beschlüsse auf europäischer Ebene beeinflusst. Wir sehen darin eine Chance, denn Europa ist heute schon weiter als Deutschland.  So sollten mit dem 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz im Sommer 2007 elf EU-Richtlinien, die grundlegende Verbesserungen im Flüchtlingsschutz hätten bringen können, umgesetzt werden. Insbesondere die Richtlinien zum Asylverfahren und zu Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge, die Qualifikationsrichtlinie und die Familiennachzugsrichtlinie spielen eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang. Doch blieb der Bundesgesetzgeber, nachdem die Umsetzung ohnehin schon seit Jahren überfällig gewesen war, leider noch an einigen Stellen hinter den Mindestvorgaben der EU zurück und verstieß damit gegen europäisches Recht.

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