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Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung
Abgeordnete Filiz Polat (GRÜNE)
Umsetzungsdefizite bei der gesetzlichen Bleiberechtsregelung?
Nach der im August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung in § 104a Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis befristet bis zum 31.12.2009 erteilt werden ("Aufenthaltserlaubnis auf Probe"), um bis dahin die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu organisieren. Damit wurden günstigere Bedingungen zur Erlangung eines Bleiberechts geschaffen als durch die vorhergehende Altfallregelung der Bundesländer, die nur eine kurzfristige Duldung zur Arbeitssuche ermöglichte. Laut Aussagen der Bundesregierung haben bis zum Stichtag 30. September 2007 insgesamt 7.607 Personen nach der niedersächsischen Bleiberechtsregelung eine Duldung zur Arbeitssuche erhalten. Bis zum Ende des Jahres 2007 wurden in Niedersachsen 5.431 Anträge auf Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung gestellt und nur 1.070 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a auf Probe erteilt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Erfasst die Zahl 7.607 aus der Vorbemerkung nur die arbeitsfähigen Geduldeten oder auch deren – eventuell nicht erwerbsfähige – Angehörige?
2. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der ganz überwiegenden Zahl der Flüchtlinge, die die Bedingungen der Bleiberechtsregelung – bis auf die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts – grundsätzlich erfüllt haben und daher eine Duldung zur Arbeitssuche erhielten (7.607), die Aufenthaltserlaubnis dennoch bislang abgelehnt wurde?
3. Wie erklärt sich die Landesregierung die auffällige Diskrepanz zwischen den 7.607 zur Arbeitssuche erteilten Duldungen und den nur 5.431 Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung, wenn doch anzunehmen ist, dass alle 7.607 Personen auch den Wunsch nach einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung hegen müssten?
Filiz Polat
Antwort von Innenminister Schünemann
Mit der am 28.08.2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung der §§ 104a und 104b des Aufenthaltsgesetzes soll ausreisepflichtigen Ausländern, die sich wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert haben, unter bestimmten Bedingungen eine zunächst bis zum 31.12.2009 befristete "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" erteilt werden. Anders als bei der von den Innenministern – und senatoren der Länder beschlossenen Bleiberechtsregelung vom 17.11.2006 kann dabei vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts durch eine eigene Erwerbstätigkeit zunächst abgesehen werden. Die Begünstigten haben die Möglichkeit, im Verlauf des Erteilungszeitraums diese grundsätzliche Voraussetzung nachzuholen. Zudem überschneiden sich die Regelungen zeitlich; die Bleiberechtsreglung 2006 ist mit dem 30.9.2007 ausgelaufen, nachdem die Altfallregelung bereits am 28.08.2007 in Kraft getreten war. Um den Kreis der Berechtigten nicht einzugrenzen sah die Bleiberechtsregelung 2006 vor, dass nicht nur Personen, die noch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nachweisen konnten, sondern auch Personen, die noch nicht im Besitz eines Passes waren oder die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten, geduldet wurden, um ihnen bis zum 30.09.2007 die Möglichkeit zu geben, diese Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Duldungen wurden auch erteilt, wenn eine zeitnahe Ablehnung wegen aufwändiger Prüfung von Ausschlussgründen nicht möglich war. Zur Wahrung des Grundsatzes der Familieneinheit wurden selbstverständlich auch Familienangehörige geduldet, also die Ehegatten und minderjährigen Kinder, wenn der andere Ehegatte oder ein Elternteil eine Duldung erhalten hatte.
Für die Bleiberechtsregelung 2006 hat das Bundesministerium des Innern statistische Erfassungen vorgesehen. Unter anderem sollte die Zahl der Duldungen erfasst werden. Eine differenzierte Erhebung der Sachverhalte, in denen die Duldung verlängert werden musste, sieht die Statistik des Bundes allerdings nicht vor. Aus der vom Bundesministerium des Innern veröffentlichten statistischen Zusammenstellung des Ergebnisses der Bleiberechtsregelung 2006 ergibt sich zwar, dass in Niedersachsen 7.607 Duldungen erteilt wurden. Die Anzahl der geduldeten Personen liegt jedoch niedriger, weil in dieser Statistik auch Duldungsverlängerungen für bereits zu diesem Zwecke geduldete Personen erfasst und damit einige Personen mehrfach erfasst wurden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu 3.
Wie aus den Vorbemerkungen ersichtlich ist, wurden Duldungen nicht nur in den Fällen erteilt, in denen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis allein am Fehlen des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses scheiterte. Insbesondere wurde (zum Teil bis heute) von vielen Antragstellern die allgemeine Erteilungsvoraussetzung im Hinblick auf die Erfüllung der Passpflicht, die auch bei der Umsetzung der gesetzlichen Altfallregelung zu beachten ist, nicht erfüllt. Die Anträge dieser Personen sind jedoch in der Regel nicht abgelehnt worden, sondern wurden nach dem 30.09.2007 als Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung des § 104a AufenthG gewertet. Auf diese Weise wurde den Antragstellern erspart, neue Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung zu stellen. Da sich die vom BMI mitgeteilte Zahl 7.607 auf erteilte Duldungen bezieht, während der Antragsfrist für die Bleiberechtsregelung vom 17.11.2006 bis zum 30.09.2007 aber vielen Antragstellern nacheinander mehrere Duldungen erteilt wurden, liegt die Zahl der am 30.09.2007 nach der Bleiberechtsregelung geduldeten Personen deutlich niedriger. Sie ist aber statistisch nicht besonders erfasst worden. Dadurch erklärt es sich, dass zunächst "nur" 5.431 Anträge auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung gestellt wurden.