Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Die Grünen fordern bei der Arbeitslosenbetreuung eine Verfassungsänderung, mit der die heute existierenden Arbeitsgemeinschaften (Argen) und die Optionskommunen legitimiert werden. "Wir sollten die Vielfalt, die es jetzt gibt, erhalten", sagte die Landtagsabgeordnete Filiz Polat. Dies sei der einzige Weg, um nicht wieder in ideologischen Schützengräben zu versinken. "Wir brauchen die regionale Kompetenz der Kommunen, dürfen den Bund aber nicht aus seiner Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entlassen", betonte Polat.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Mischverwaltung in den Argen aus Kommunen und Agenturen im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt.
Die Verknüpfung von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ansätzen habe sich bewährt, so Polat, ebenso wie die Gewährung der Leistungen aus einer Hand. Die Kompetenz der Kommunen sei entscheidend für die Vermittlungserfolge, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen.
Mit dem Vorschlag der "kooperativen Jobcenter" des Bundesarbeitsministers Scholz würden die Kommunen aber geschwächt und nicht gestärkt, kritisierte die Grünen-Politikerin.
Stattdessen solle über eine Verfassungsänderung die Arge als Trägerform rechtlich verbessert und abgesichert werden. "Wir wollen nicht die Arbeitsgemeinschaften alter Couleur. Die kleinteilige Steuerung müsste abgeschafft werden", sagte Polat. Kommunen soll das Recht eingeräumt werden, die Aufgabe auch alleine zu übernehmen. Das bedeute, das bestehende Optionsrecht zu entfristen und weitere Optionsmöglichkeiten zuzulassen.
Mit einem entsprechenden Antrag hat sich die Grünen-Landtagsfraktion bereits im April positioniert. "Auch CDU und FDP haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Ich werte das als gutes Zeichen, dass der drohende zentralistische Durchgriff des Bundes verhindert werden kann", so Polat.