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Beim Deutsch–Türkischen Wirtschaftsgipfel anlässlich der Hannover Messe 2007 kam es nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19.04.2007 zu einem Angriff auf einen türkischstämmigen deutschen Staatsangehörigen. Während der Rede von Bundeskanzlerin Merkel soll der Angegriffene, der Vorsitzender des "Solidaritätsvereins der Türken in Europa" ist, der Kanzlerin zugerufen haben "Frau Merkel, bitte helfen Sie uns!" – so die HAZ. Die ausländischen Sicherheitskräfte des türkischen Premier Erdogan, der zuvor eine Rede gehalten hatte, sollen daraufhin sofort eingegriffen haben. Nach dem Bericht kreisten die Sicherheitskräfte den Mann ein und schleiften ihn aus dem Saal 2 des Kongresses, wobei hinter der Podiumswand noch Schreie des Hinausgeschleiften zu hören gewesen seien. Weiter berichtet die HAZ, dem deutschen Staatsangehörigen sei der Mund zugepresst worden, er sei mit Schlägen in Gesicht und Nacken traktiert und als Vaterlandsverräter beschimpft worden. Die Polizei habe dann eingegriffen und der Geschädigte habe Strafanzeige stellen können. Eine strafrechtliche Verfolgung dieser Vorgänge kann nach Aussage der Landesregierung (Antwort auf Frage 5 der kleinen Anfrage der Abgeordneten Ralf Briese und Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen), Drucksache 15/3941) nur durch ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei erfolgen.
Die Auskunft der Landesregierung beinhaltet des Weiteren, dass die Landesregierung "gegebenenfalls ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen vorbereiten und anregen" werde.
Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 24.08.2007 hat ergeben, dass das Land Niedersachsen bis zu diesem Tag kein Übernahmeersuchen beim Bund eingereicht hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist in der Zeit vom 24.08.2007 bis heute bei der Bundesregierung ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen angeregt worden? Wenn Nein, warum nicht, und soll dies in Zukunft noch geschehen?
2. Welches sind die Gründe, die die Landesregierung dazu bewogen haben, bis zum 24.08.2007 in der Strafsache vom 19.04.2007 bei der Bundesregierung kein Strafverfolgungsübernahmeersuchen anzuregen?
3. Welche weiteren Maßnahmen sind von der Landesregierung zur Aufklärung der Vorkommnisse vom 19.04.2007 geplant?
Filiz Polat
Antwort der Landesregierung vom 03.07.2008
Am 16. April 2007 eröffnete die Bundeskanzlerin gemeinsam mit dem türkischen Ministerpräsidenten die Hannover-Messe. Während der Eröffnungsrede der Bundeskanzlerin kam es zu Störungen durch Zwischenrufe eines Besuchers. Daraufhin ergriffen türkische Sicherheitskräfte die betreffende Person, verbrachten sie gewaltsam aus dem Saal und misshandelten sie körperlich. Als Beamte der niedersächsischen Landespolizei hinzukamen, hatten sich die türkischen Sicherheitskräfte bereits wieder entfernt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover leitete wegen des Vorfalls ein Ermittlungsverfahren gegen die Personenschützer sowie einen am Rande beteiligten Mitarbeiter eines privaten deutschen Sicherheitsdienstes ein. Da eine strafrechtliche Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland nach § 20 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz bei Repräsentanten ausländischer Staaten und deren Begleitung nicht möglich ist, wenn sich diese auf amtliche Einladung der Bundesregierung in Deutschland aufhalten, war zunächst zu klären, ob der türkische Ministerpräsident und seine Begleiter von der Bundesregierung eingeladen worden waren. Das Auswärtige Amt hat diese Frage mit Schreiben vom 7. Januar 2008 bejaht. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren gegen die Angehörigen des türkischen Personenschutzkommandos wegen des Fehlens deutscher Gerichtsbarkeit mit Verfügung vom 8. Februar 2008 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt und die Ermittlungen lediglich gegen den involvierten deutschen Sicherheitsbediensteten fortgesetzt.
Dem deutschen Beteiligten konnte letztendlich aber eine eigenständige Verletzungshandlung nicht nachgewiesen werden. Wegen einer möglichen Unterstützung der türkischen Täter sowie einer verbleibenden gemeinschaftlichen Nötigung ist das Verfahren gegen ihn dann nicht mehr fortgeführt worden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren vielmehr am 28. März 2008 wegen geringer Schuld und fehlenden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt, nachdem das zuständige Amtsgericht Hannover dem zugestimmt hatte (§ 153 Abs. 1 Strafprozessordnung). Der anwaltlich vertretene Geschädigte hat sich gegen diese Entscheidung bis heute nicht gewandt.
Auf der Grundlage der bis dahin geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ließen sich den einzelnen Angehörigen des Personenschutzkommandos konkrete Tatbeiträge und Verletzungshandlungen zuordnen. Diese waren auch namentlich bekannt und bedurften lediglich noch der näheren Identifikation. Vor diesem Hintergrund hatte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ersuchen an die türkischen Behörden um Übernahme der Strafverfolgung nach Art. 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens zu prüfen. Wegen der außenpolitischen Bedeutung der Angelegenheit war deshalb bereits zuvor mit Schreiben vom 29. Oktober 2007 bei dem Bundesamt für Justiz angefragt worden, ob Bedenken gegen ein von der Staatsanwaltschaft Hannover zu stellendes Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung nach Art. 21 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens bestünden oder die Bundesregierung grundsätzlich bereit wäre, dieses weiterzuleiten. Zugleich ist um Mitteilung gebeten worden, ob die Bundesregierung über weitere Informationen von Relevanz für das Strafverfahren verfügt.
Mit Schreiben vom 2. April 2008 hat das Bundesamt für Justiz dann mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen an die türkische Justiz bestünden, die Bundesregierung aber auch nicht über weitere strafverfolgungsrelevante Erkenntnisse in dieser Sache verfüge.
Mit Bericht vom 15. Mai 2008 hat mich die Staatsanwaltschaft Hannover sodann im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft Celle darüber informiert, dass sie von einem Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung Abstand nehmen wolle, da sie sich hiervon jedenfalls im Ergebnis keinen Erfolg verspreche. Mit Rücksicht auf die Beweislage habe ich die Staatsanwaltschaft jedoch gebeten, ungeachtet der von hier aus nicht abschließend beurteilbaren Erfolgsaussichten gleichwohl ein Ersuchen vorzubereiten. Dies geschieht derzeit.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:
1. Ein Ersuchen um Übernahme wird derzeit vorbereitet.
2. Es obliegt nicht der Landesregierung, sondern den für die Strafverfolgung zuständigen Staatsanwaltschaften, Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung vorzubereiten und anzuregen. Hierzu konnte es bis zum 24. August 2007 bereits deshalb nicht kommen, weil die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren. Insbesondere war noch nicht geklärt, ob die beschuldigten türkischen Sicherheitskräfte der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen würden.
3. Auch die Aufklärung von Straftaten ist keine Aufgabe der Landesregierung. Sie obliegt vielmehr den Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe der Bestimmungen der Strafprozessordnung. Die für das in Rede stehende Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft Hannover plant keine weiteren Ermittlungshandlungen, da die Beschuldigten der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen. Sofern die Türkei die Strafverfolgung übernimmt, obliegt es den zuständigen dortigen Stellen, die Ermittlungen fortzusetzen. In diesem Fall können auf deren Ersuchen hin im Wege der Rechtshilfe grundsätzlich auch ergänzende Ermittlungen in Deutschland geführt werden.