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Jede vierte Frau in Deutschland ist laut aktueller Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von Gewalt in privaten Beziehungen betroffen. Damit ist Gewalt gegen Frauen ein gesellschaftliches Problem, das nicht nur individuell von den Betroffenen gelöst werden kann. Es handelt sich vielmehr um eine Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, der Gewalt vorzubeugen und die von Gewalt betroffenen Frauen zu unterstützen. Während der Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Situation der Frauenhäuser in Deutschland am 12.11.2008 beklagten die Sachverständigen einheitlich, dass die Unterstützung nicht ausreichend sei. Die Finanzierung der Frauenhäuser sei zu unsicher. Außerdem würden bundeseinheitliche Standards fehlen. Oft würden die Frauenhäuser aus mehreren Töpfen finanziert werden. Zudem erhielten in manchen Bundesländern Frauenhäuser zum Teil nur die Arbeitslosengeld-(ALG)-II-Tagessätze schutzsuchender Frauen. Die Tagessätze würden aber nicht alle Kosten abdecken. Damit seien Frauenhäuser gezwungen, entweder hilfsbedürftige Frauen abzulehnen oder aber sich zu verschulden. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Frauen berechtigt seien, ALG II zu bekommen. Studentinnen, Auszubildende, Asylbewerberinnen oder Rentnerinnen sind vom Bezug ausgeschlossen. Die Frauenhäuser haben in diesen Fall nicht die Möglichkeit, zumindest den Tagessatz für die schutzsuchende Frau zu erhalten. Derzeit ist die „bundesweite Funktionsfähigkeit der Häuser nicht sichergestellt“, kritisierte der Deutsche Juristin-nenbund. So reiche das bestehende Platzangebot nicht aus, um alle hilfsbedürftigen Frauen aufzu-nehmen. In Nordrhein-Westfalen soll im Jahr 2006 rund die Hälfte aller Schutzsuchenden abge-lehnt worden sein. Der Bundestag beschäftigt sich aktuell mit den Problemen der Frauenhäuser in Deutschland. Mit ihrem Antrag fordert die Bundesfraktion Bündnis 90/Die Grünen BT-Drs.16/10236), „bundesweit eine bedarfsgerechte Infrastruktur an Frauenhäusern, zu der alle von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen freien Zugang haben, sichergestellt werden kann“.
Eine Umfrage der Frauenhauskoordinierung e. V. aus dem Jahr 2007 hat ergeben, dass auch ein Teil der 40 Frauenhäuser in Niedersachsen nicht finanziell gesichert betrieben werden kann. In Niedersachsen werden danach die Häuser über verschiedene Töpfe bezahlt: Der Anteil kommunaler Mittel liegt zwischen 6 bis 76 %, der des Landes zwischen 10 und 30,5 % und der Anteil der Ta-gessatzfinanzierung liegt zwischen 0 und 88 %, gaben die Häuser an, die an der Umfragen teilnahmen. Auch die Regelungen zum Landesanteil sollen zu Problemen in der Praxis führen: Die zwei Jahre alte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen gewährt Pauschalen nach Plätzen bzw. Stellen. Dabei sind Häuser mit weniger Plätzen strukturell benachteiligt, weil die Kinder der schutzsuchenden Frauen bei den Pau-schalen nicht berücksichtigt werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Frauen haben in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 Schutz in den niedersächsischen Frauenhäusern gesucht?
2. Wie viele schutzsuchende Frauen haben die Frauenhäuser in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 abgelehnt und aus welchen Gründen taten sie dies?
3. Wie viele schutzsuchende Asylbewerberinnen bzw. geduldete Frauen wurde in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 abgelehnt, weil
a) die Finanzierung nicht sichergestellt war und
b) weil sie der Residenzpflicht bzw. einer Wohnsitzauflage unterlagen?
4. Aus welchen Töpfen und mit jeweils welchen Anteilen wurden die rund 40 Frauenhäuser in Niedersachsen im Einzelnen in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 finanziert?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, ob die Finanzierung der Frauenhäuser durch verschiedene Töpfe, besonders aber durch die Tagessätze, den Betrieb der Frauenhäuser in Niedersachsen erschwert und dies zu einer Verknappung des Platzangebots führt?
6. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Tagessatzfinanzierung dazu führen kann, dass schutzsuchende Frauen wie z. B. Studentinnen oder Migrantinnen keinen Anspruch auf einen Tagessatz haben und sich dadurch ein Finanzierungsloch bei den Frauenhäuser auftut bzw. Frauenhäuser Frauen ohne Anspruch auf ALG II aus finanziellen Gründen nicht aufnehmen können?
7. Was unternimmt die Landesregierung gegen die Probleme der Frauenhäuser, die ihnen durch die Tagessatzfinanzierung entstehen?
8. Plant die Landesregierung, ihre Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen zu überarbeiten und bei den zugewiesenen Pauschalen auch die Kinderplätze zu berücksichtigen, und, falls sie dies bislang nicht vorhat, aus welchen Gründen unterlässt die Landesregierung die dahin gehende Optimierung der Richtlinie?
9. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Sachverständigen bei der Anhörung des Bun-destagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Situation der Frauenhäu-ser in Deutschland vom 12.11.2008, dass die Funktionsfähigkeit der Frauenhäuser aufgrund fehlender Standards und unterschiedlicher Finanzierungen nicht sichergestellt ist?
10. Sind der Landesregierung die Bemühungen im Bundestag bekannt, die Finanzierung von Frauenhäusern in Deutschland sicherzustellen und bundesweit für einheitliche Regelungen zu sorgen, und in welcher Weise bringt sich die Landesregierung in den Prozess auf Bundes-ebene ein?
(An die Staatskanzlei übersandt am 02.02.2009 - II/721 - 219)
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17.03.2009
für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
- 01.21 - 41543 (219) -
Frauenhäuser bieten Opfern häuslicher Gewalt rund um die Uhr Aufnahme und Schutz. In Niedersachsen gibt es mit 41 Frauenhäusern ein umfassendes Netz sicherer Zufluchtstätten. Sie werden nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“1 gefördert, die am 01.01.2007 in Kraft getreten ist.
Danach erhält jedes Frauenhaus eine Pauschale in Höhe von 32 000 Euro für die Beratungstätigkeit und die Kinderbetreuung, soweit mindestens eine halbe Personalstelle für die Beratungstätigkeit und eine halbe Stelle für die Kinderbetreuung vorgehalten wird. Des Weiteren erhält jedes Frauenhaus eine Pauschale von 2 200 Euro je Belegungsplatz für Frauen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Förderung der Frauenhäuser in pauschalierter Form ist die Verrin-gerung des Verwaltungsaufwandes sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Zuwendungsempfänger. Dieses bedingt jedoch, dass der Landesregierung keine Informationen zu der Art und Höhe der kommunalen Finanzierung der einzelnen Frauenhäuser sowie anderer Geldgeber vorliegen, da sie zur ordnungsgemäßen Bearbeitung im Rahmen des Antragsverfahrens nicht benötigt werden.
Im Rahmen des Verwendungsnachweises haben die Frauenhäuser statistische Angaben zu nach-folgenden Bereichen zu machen: Anzahl der Belegungsplätze, prozentuale Auslastung, Anzahl der aufgenommenen Frauen und Kinder, Alter der Frauen, Aufenthaltsdauer, eigenes Einkommen der Frauen (soweit den Mitarbeiterinnen bekannt), Staatsbürgerschaft und das Verhältnis zur gewalttätigen Person.
Weitergehende statistische Angaben werden nicht erhoben.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Im Jahr 2005 suchten 2 395 Frauen Schutz in den niedersächsischen Frauenhäusern, im Jahr 2006 waren es 2 438 Frauen und im Jahr 2007 insgesamt 2 386 Frauen.
Die Zahlen für 2008 werden von den Trägern der Frauenhäuser mit Vorlage des Verwendungsnachweises für 2008 im April 2009 mitgeteilt.
Zu 2 und 3:
Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Zu 4:
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Zu 5:
Nach Kenntnis der Landesregierung hat die derzeitige Finanzierung der Frauenhäuser zu keiner Verknappung des Platzangebotes geführt. Die Belegungsplätze für Frauen sind in den Frauenhäusern seit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie konstant geblieben.
Zu 6:
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Frauen aus gewaltgeprägten Le-bensverhältnissen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II aus finanziellen Gründen in niedersächsischen Frauenhäusern eine Aufnahme verwehrt wird. Insofern liegen auch keine Erkenntnisse vor, dass den Frauenhäusern durch die Aufnahme dieses Personenkreises finanzielle Probleme entstehen könnten.
Zu 7:
Die Landesregierung sorgt mit ihrer pauschalierten Förderung für eine finanzielle Planungssicherheit bei den Frauenhäusern.
Zu 8:
Die Kinderbetreuung in den niedersächsischen Frauenhäusern hat in der Pauschale von 32 000 Euro je Frauenhaus Berücksichtigung gefunden. Insoweit ist eine Überarbeitung der Richtlinie derzeit nicht geplant.
Zu 9:
Nein. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Funktionsfähigkeit der Frauenhäuser in Niedersachsen gewährleistet ist. Schutzsuchende Frauen finden ein verlässliches Angebot. Sie werden von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser adäquat beraten und betreut.
Zu 10:
Der Landesregierung ist die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages vom 12.11.2008 zum Thema „Situation der Frauenhäuser“ bekannt. Zu welchen Schlussfolgerungen der Bundestag nach Auswertung der Anhörung gelangen wird, bleibt abzuwarten.
Mechthild Ross-Luttmann