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Interkulturelle Öffnung der niedersächsischen Verwaltung
Im Länderbeitrag des Nationalen Integrationsplans (NIP), der auch von Niedersachsen mitgetragen wird, ist festgehalten: "Integration kann nur dann gelingen, wenn sich auch die staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen den Zugewanderten öffnen und der Zuwanderungsrealität Rechnung tragen. Die Länder streben deshalb die interkulturelle Öffnung ihrer Verwaltung an. Dazu gehören sowohl Qualifizierungsmaßnahmen für alle öffentlich Bediensteten als auch Bemühungen zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund."
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiterschulungen zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz haben im Rahmen der Umsetzung des NIP in den Landesbehörden stattgefunden und wie wurden sie zahlenmäßig angenommen?
2. In der Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1, 2 und 3 der Anfrage zur Interkulturellen Öffnung der niedersächsischen Verwaltung (Drs. 15/4246) wurden hinsichtlich der Anwerbung von MigrantInnen für den Polizeidienst "weitere Veranstaltungen im Bereich der übrigen Polizeidirektionen", die Übertragung des Konzepts "auf andere Verwaltungszweige bzw. Bereiche des öffentlichen Dienstes des Landes", zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz "entsprechende 'Inhouse'-Veranstaltungen" und "eine weitere Fortbildung 'Interkulturelle Kompetenz'" für das Landespersonal der kommunalen Leitstellen Integration angekündigt. Was ist daraus geworden?
3. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund wurden in den einzelnen Jahren seit dem Beginn der 15. Legislaturperiode oder ersatzweise, falls keine Zahlen aus diesen Jahren vorliegen, seit Beginn der diesbezüglichen besonderen Anwerbungsveranstaltungen in den niedersächsischen Polizeidienst und andere Bereiche des Landesdienstes eingestellt und welche Dienstgrade bzw. Laufbahnen wurden jeweils von wie vielen dieser Personen (in absoluten und relativen Zahlen) erreicht?
Filiz Polat
Antwort der Landesregierung
Die interkulturelle Öffnung des öffentlichen Dienstes und die Befähigung der Beschäftigten zu interkulturell kompetentem Handeln sind wichtige Bausteine niedersächsischer Integrationspolitik. Am 27.05.2008 hat Niedersachsen als Arbeitgeber und als erstes Flächenland die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet. Die "Charta der Vielfalt" ist ein grundlegendes Bekenntnis von Unternehmen zu Fairness und Wertschätzung im Umgang mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen und jetzt auch das Land Niedersachsen ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Es geht darum, unterschiedliche Talente in der Belegschaft und im Arbeitsfeld zu erkennen und einzubeziehen, um letztlich die Kundschaft optimal bedienen zu können. Ziel der Initiative ist die Förderung von Toleranz, Pluralität und Vielfalt als Bestandteil der Unternehmenskultur – von der Einstellung der Beschäftigten über die Ausbildung bis hin zu Karrierechancen. Mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" wird die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung intensiviert.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abg. Filiz Polat (Grüne) namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
In Folge der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt und des Länderbeitrages zum NIP wurden die Aktivitäten zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz verstärkt. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unterstützt und begleitet die Umsetzung. Für die Durchführung von landesinternen Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung interkultureller Kompetenz wurden den Ressorts durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration im Haushaltshaltsjahr 2008 zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 70.000 € zur Verfügung gestellt. Damit wurden 14 Fortbildungsmaßnahmen mit einer Gesamtteilnehmerzahl von rd. 230 Personen durchgeführt. Dabei handelte es sich um Beschäftigte der Zentrale Aufnahme und Ausländerbehörden des Landes (3 Veranstaltungen mit 47 TN), der Oberfinanzdirektionen (3 Veranstaltungen mit 48 TN), der Hochschule Vechta (13 TN), der FHS Braunschweig/Wolfenbüttel (16 TN), aus dem Ressort des MW (Personalverantwortliche und Führungskräfte – 9 TN), des Nds. Landeskrankenhauses Brauel (Pflegepersonal im Maßregelvollzug - 12 TN), aus den Sozialen Diensten der Justiz (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichts- und Opferhilfe – 3 Veranstaltungen mit 50 TN), aus dem Ressort des MJ (Personal- und Fortbildungsverantwortliche – mit 18 TN), aus der Polizeiakademie Niedersachsen (SET-Trainer/innen, Lehrpersonal – 92 TN) sowie Mitglieder der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe (13 TN).
Für das Jahr 2009 ist die Fortsetzung der Fördermaßnahmen vorgesehen.
Seit 2008 wurden in der Polizei Niedersachsen spezifische Schulungen zur Verbesserung der Interkulturellen Kompetenz durchgeführt. Im Bereich der zentralen Fortbildung wurden durch die Polizeiakademie Niedersachsen bis heute insgesamt 13 Seminartage mit insgesamt 92 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten und zwar zu den Themenbereichen:
Die Polizeiakademie Niedersachsen plant, die Fortbildungsreihe zum Thema "Interkulturelle Kompetenz im Personalauswahlverfahren" auszubauen.
In der dezentralen Fortbildung wurden von einigen Polizeibehörden ergänzend Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen "Interkulturelle Kompetenz in der Beratung bei häuslicher Gewalt" und "Interkulturelle Kommunikation" angeboten.
Darüber hinaus haben in 2008 20 Ausländerbehörden von der Fördermöglichkeit durch das Innenministerium Gebrauch gemacht und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Qualifizierungsinitiative Schulungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz durchgeführt. Etwa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden erreicht.
Zu Frage 2:
Im Rahmen der umfangreichen Aktivitäten der Polizei Niedersachsen zur Gewinnung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wurden zur Nachwuchsgewinnung für den Einstellungstermin 01.10.2008 insgesamt sieben Werbeveranstaltungen mit jeweils 80 bis 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Zwei Veranstaltungen wurden ausschließlich für junge Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet. In den anderen fünf Veranstaltungen lag ihr Anteil bei rd. 50%.
Auch im Rahmen der Werbeoffensive für den Einstellungstermin 01.10.2009 wurden bereits mehrere groß angelegte Informationsveranstaltungen in den Polizeidirektionen durchgeführt. Nach der außerordentlich positiven Resonanz werden diese Veranstaltungen auch künftig fortgesetzt.
Die an 15 Kommunen in Niedersachsen abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, die dort die Funktion einer kommunalen Leitstelle Integration wahrnehmen, haben gemeinsam jeweils an einem Grund- und einem Aufbautraining zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz teilgenommen.
Zu Frage 3:
Zum 01.10.2008 wurden 16 Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund eingestellt, die sich z. Zt. im Bachelor-Studium befinden.