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Das Land Niedersachsen gibt jährlich 26 Mio. Euro für den Betrieb der landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge aus. Alternativ wäre eine dezentrale Verteilung und Unterbringung in Wohnungen in den Kommunen unmittelbar nach der Erledigung der Aufnahmeformalitäten, also nach etwa drei Wochen möglich, dies wird aber von der Landesregierung überwiegend abgelehnt.
Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Abgeltung der Kosten, die ihnen bei dezentraler Unterbringung durch die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und (bei Kontingentflüchtlingen) durch die Durchführung des SGB XII entstehen, gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz eine jährliche Pauschale von 4.270 Euro je Person.
Laut Berechnungen des Landesrechnungshofes (LRH) in dessen Jahresbericht 2008 entfallen von den jährlichen Kosten für die landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen auf Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Rückkehrförderung ca. 12.730 Euro pro Person. Dieser Betrag liegt dreimal so hoch wie die bei dezentraler Unterbringung gezahlte Kostenpauschale von 4.270 Euro.
Die im Vergleich zur gesetzlichen Kostenpauschale erheblich höheren Ausgaben in den Einrichtungen des Landes beruhen laut LRH im Wesentlichen auf Angeboten zur Förderung der freiwilligen Ausreise. Hierzu gehören Geldleistungen an ausreisewillige Personen sowie verschiedene andere Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung. Der Haushaltstitel des Landes für die Förderung einer "freiwillige Rückkehr" umfasst im Jahr 2008 jedoch mit 750.000€ nicht einmal 3 Prozent der Ausgaben für die Lagerunterbringung.
Die Migrationsforschung ist sich einig: Integration beginnt sinnvollerweise am ersten Tag der Einreise und nicht Jahre später.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie rechtfertigt die Landesregierung angesichts der geschilderten Fakten den Einsatz von Steuermitteln für eine zentrale Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Einrichtungen?
2. Für welche konkreten Projekte und Maßnahmen des Landes und anderer Träger hat die Landesregierung im Rahmen der Förderung einer freiwilligen Ausreise im Jahr 2008 mit welchem Erfolg Gelder bewilligt?
3. Wie hoch waren die Zahlen der freiwilligen Rückkehrer im Verhältnis zu den vom Land aufgewendeten Mitteln im Zeitraum von 2003 bis 2008?