

In Niedersachsen existiert eine Härtefallkommission nach § 23a Aufenthaltsgesetz seit dem 26.09.2006. Das unabhängige Gremium entscheidet auf Antrag von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, ob ihnen abweichend von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll, weil dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen. Die 18 Mitglieder (9 Reguläre und 9 VertreterInnen) der Härtefallkommission sind VertreterInnen des Innenministeriums, der evangelischen und katholischen Kirche, der Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Flüchtlingshilfeorganisationen sowie des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Landkreistages. Sie beurteilen die Härtefälle und sprechen eine Empfehlung an den Innenminister aus, welcher letztendlich die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Abschiebung trifft.
Bündnis 90/Die Grünen kritisieren, dass die Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung (NHärteKVO) zu strenge Zugangsregeln für Eingaben an die Kommission aufstellt. Die Landesregierung hat durch die Verordnung für Alte, Kranke, Alleinerziehende Eltern und Menschen mit Behinderungen die Anerkennung als Härtefall massiv erschwert. Wir fordern eine Ausgestaltung der Verordnung nach humanitären Gesichtspunkten, damit gerade diejenigen, die eine Abschiebung besonders hart treffen würde, auch tatsächlich dem Zweck der Kommission entsprechend als Härtefälle anerkannt werden können.