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Wie funktioniert die Niedersächsische Härtefallkommission

Die Niedersächsische Härtefallkommission

Die lange geforderte Härtefallkommission (HFK) ist seit dem 26.09.2006 auch in Niedersachsen eingerichtet. Das neue unabhängige Gremium entscheidet auf Antrag der Betroffenen über die Schicksale von ausreisepflichtigen MigrantInnen. Die Mitglieder der Härtefallkommission sind VertreterInnen des Innenministeriums, der evangelischen und katholischen Kirche, der Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Flüchtlingshilfeorganisationen sowie des Städte- und Kreistages. Sie beurteilen die Härtefälle und sprechen eine Empfehlung an den Innenminister aus, welcher letztendlich die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Abschiebung trifft.

In der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung (NHärteKVO) ist vorgesehen, dass die Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig wird. Sie kann daher nur aufgrund einer schriftlichen Eingabe eines Kommissionsmitglieds tätig werden. Ein eigenes Antragsrecht der betroffenen Ausländerin oder des betroffenen Ausländers wird nicht begründet.

Die Kommission besteht aus neun Mitgliedern und deren Vertretern, die vom Ministerium für Inneres und Sport berufen werden. Für jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied haben der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag, die Konföderation evangelischer Kirchen Niedersachsens, das Katholische Büro Niedersachsens sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen ein Vorschlagsrecht.

Wie funktioniert die HFK: Mitgliederliste, Unterlagen, Infos

Zusätzliche Information

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