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Rückblick: Geschichtlicher Verlauf bis zur Härtefallkommission

Historie der Anträge

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen 15/1210:

Nach einem nicht abschließend behandelten Antrag der Grünen in der 14. Legislaturperiode (14/3354) wird der erste Antrag zur Einrichtung einer Härtefallkommission in der 15. Legislaturperiode im Juli 2004 von der grünen Landtagsfraktion gestellt. Gefordert wird ein unabhängiges Gremium gemäß § 23a AufenthG, welches über besondere humanitäre oder persönliche Härtefälle bei ausreisepflichtigen AusländerInnen entscheiden kann. Die Härtefallkommission soll neben dem Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, dem Innenministerium im Einzelfall die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu empfehlen.

Dieser erste Antrag  zur Einrichtung einer Härtefallkommission wird jedoch vom Landtag im November 2004 abgelehnt.

Antrag der CDU und FDP 15/1269:

Beide Fraktionen richten im September 2004 einen gemeinsamen Antrag "Gestaltungsmöglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes in Härtefällen nutzen" an den Landtag. Gefordert wird hier keine Einrichtung einer Härtefallkommission im Sinne eines unabhängigen Gremiums, sondern eine Entscheidung über Härtefälle durch den Landtag nach Prüfung durch den Petitionsausschuss. Der Antrag wird im November 2004 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 15/1399 angenommen (siehe auch Unterrichtungen in Drucksache 15/1454 und 15/1978). Der auf die Einrichtung einer Härtefallkommission gerichtete Änderungsantrag der SPD 15/1437 wird zeitgleich abgelehnt.

Anträge von Bündnis 90/Die Grünen 15/1677 und von der SPD 15/1682:

Der Antrag der Grünen vom 15.02.2005 zum Schlüssel-Fall "Zahra Kameli" wurde durch die Drucksache 15/2127 im August 2005 zurückgezogen. Ebenso der mit 15/1437 fast inhaltsgleiche SPD-Antrag durch die Drucksache 15/2089 vom 30.06.2005. Beide Anträge wurden zugunsten des Kompromisses in dem interfraktionellen Antrag 15/2014 vom 14.06.2005 zurückgezogen.

Interfraktioneller Antrag 15/2014:

Im Juni 2005 stellen CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SPD einen gemeinsamen Antrag "Petitionsausschuss stärken – 'Härtefällen' gerecht werden" an den Landtag. Gefordert wir die Behandlung von Härtefällen durch den Petitionsausschuss. Jede Petition kann von einem Mitglied als Härtefall beurteilt werden und wird dann in einer gesondert stattfindenden Sitzung besprochen. Bei Uneinigkeit im Ausschuss kann eine Beratungsgruppe, bestehend aus fünf nicht dem Landtag angehörenden Personen verschiedener Organisationen hinzugezogen werden. Die von der Beratungsgruppe abgegebenen Empfehlungen sind allerdings nicht verpflichtend für die Entscheidung des Landtags. Der Antrag wird am 22.06.2005 angenommen (siehe Unterrichtung 15/2075).

Anträge von Bündnis 90/Die Grünen 15/2727 und der SPD15/2722:

Beide Fraktionen reichen im März 2006 jeweils einen Antrag zur Härtefallkommission ein, in der eine echte Härtefallkommission im Sinne des § 23a AufenthG als ein unabhängiges Gremium gefordert wird. Begründet wird dies mit der Erfolglosigkeit der aktuellen Härtefallregelung entsprechend 15/2014. Zudem wird ein Abschiebestopp für diejenigen gefordert, die von einer Bleiberechtsregelung profitieren könnten.

Änderungsantrag der CDU/FDP 15/2776:

Gemeinsam reichen beide Fraktionen im März 2006 einen Änderungsantrag "Härtefallkommission einrichten" zu den beiden Anträgen der Grünen und der SPD (15/2727 und 15/2722) ein, in der ebenfalls die Einrichtung einer Härtefallkommission gefordert wird. Allerdings sollen Detailregelungen einer durch den Innenminister zu erlassenden Verordnung überlassen bleiben. Die Forderung nach einem Abschiebestopp wird nicht aufgenommen. Der Antrag wurde entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses 15/2954 angenommen (siehe Unterrichtung 15/2982). Der Änderungsantrag von Grünen und SPD 15/2974, der auf eine Ausgestaltung der Kommission entsprechend den Regelungen aus Rheinland-Pfalz gerichtet ist, findet keine Berücksichtigung.

Entwurf der NHärteKVO:

Mit Bezugnahme auf § 23a des Aufenthaltsgesetzes, welcher besagt, dass jede Landesregierung berechtigt ist, eine Härtefallkommission nach eigener Verordnung einzurichten, legt die Landesregierung im Mai 2006 einigen Verbänden einen Entwurf einer Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung (NHärteKVO) zur Stellungnahme vor. Auch die Grüne Landtagsfraktion gibt – ungebeten – eine Stellungnahme am 25.06.2006 ab und kritisiert insbesondere die zahlreichen Ausschlussgründe, die es den Betroffenen massiv erschweren, als Härtefall anerkannt zu werden.

NHärteKVO:

Die Verordnung trat in einer noch verschärften Fassung am 18.08.2006 in Kraft. Die Kommission konstituierte sich am 26.09.2006 und nahm ihre Arbeit auf (siehe Unterrichtung 15/3289).

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen 16/266:

Mit dem Antrag 16/266 sollte erreicht werden, dass die bundesgesetzliche Befristung für den Bestand von Härtefallkommissionen auf den 31.12.2009 aufgehoben wird und die NHärteKVO in der Weise geändert wird, dass sie zukünftig humanitären Grundsätzen gerecht wird.

NHärteKVO in geänderter Fassung vom 10.09.2008:

Mit der Änderung der NHärteKVO gab die Landesregierung vor, den Wünschen nach humanitäreren Regelungen für die Kommission entgegen zu kommen. Tatsächlich waren die Änderungen aber vollkommen unzureichend.

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und LINKE 16/964:

Da die durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen unzureichend waren, verfolgte dieser Antrag das Ziel des Antrags 16/266 weiter.

Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen 16/1050:

Mit dem Gesetzentwurf haben Bündnis 90/Die Grünen einen konkreten Vorschlag für die Gestaltung eines niedersächsischen Gesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission vorgelegt. Da die durch die Landesregierung erlassene Verordnung (NHärteKVO) den Anforderungen in humanitärer Hinsicht nicht entsprach und die Landesregierung zu einer maßgeblichen Änderung nicht bereit war, haben Bündnis 90/Die Grünen versucht, die Möglichkeit zu nutzen, über das Parlament und einen von diesem beschlossenen Gesetzesentwurf die Verordnung auszuhebeln.

NHärteKVO in geänderter Fassung vom 09.12.2009:

Mit der erneuten Änderung der NHärteKVO wurde die Verordnung entsprechend der geänderten bundesgesetzlichen Lage über den 31.12.2009 hinaus entfristet. Die Amtszeit der Mitglieder wurde nun auf drei Jahre festgelegt. Neu eingeführt wurde die Möglichkeit, Eingaben nicht nur über die Kommissionsmitglieder, sondern auch unmittelbar an die Geschäftsstelle einreichen zu können. Gestrichen wurde der Nichtannahmegrund der Ausweisung (bisher § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5). Weitergehende Forderungen von Flüchtlingsverbänden und GRÜNEN nach einem demokratischeren Besetzungsverfahren, Streichung von Nichtannahmegründen, Änderung des faktischen 4/5-Quorums in ein einfaches Mehrheitsquorum, Ausnahmen vom Erfordernis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für Alleinerziehende, Alte, Behinderte, Kranke und Traumatisierte sowie einer grundsätzlichen Zustimmung des Innenministers bei positivem Härtefallersuchen blieben jedoch unberücksichtigt.
Für die NHärteKVO in geänderter Fassung vom 09.12.2009 bitte hier klicken.

Erlass des Innenministers vom 30.11.2011:

Breiter öffentlicher Protest gegen die Abschiebung der Familie Nguyen aus Hoya hatte Innenminister Schünemann zur Rückholung der abgeschobenen Familie aus Vietnam gezwungen. Zur Vermeidung solcher dem Minister unliebsamen Situationen sandte dieser ein Rundschreiben an die Ausländerbehörden. "Um zu vermeiden, dass Härtefalleingaben erst in der Vollzugsphase gestellt werden", bittet der Minister darin, künftig vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, die noch kein Härtefallverfahren durchlaufen haben, bei der Vorsprache zur Duldungserteilung oder –verlängerung auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich an die Härtefallkommission zu wenden. Sie sollen auch darüber informiert werden, dass eine Eingabe an die Kommission nach Festlegung eines Abschiebungstermins nicht mehr möglich ist, und den Empfang dieser Informationen der Behörde gegenüber quittieren.
Für den Erlass des Innenministeriums bitte hier klicken.

Petition des früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Mahrenholz vom Februar 2002:

Die Petition von Prof. Mahrenholz, der sich bereits bei anderen Gelegenheiten kritisch zur Flüchtlingspolitik der schwarz-gelben Landesregierung geäußert hatte, verfolgt das Ziel, "der Menschlichkeit in Niedersachsen und der Einzelfallgerechtigkeit den gebührenden Raum zu verschaffen." Sie befasst sich vorwiegend mit der Verordnung zur Härtefallkommission als zentralem Instrument humanitärer Flüchtlingspolitik und unterstreicht die Forderungen und die Kritik, die auch von uns GRÜNEN und den Flüchtlingsverbänden formuliert wurden.

 

Gesamtübersicht:

- Antrag Grüne 14/3354

- Antrag Grüne 15/1210

- Antrag CDU/FDP 15/1269

- Beschlussempfehlung des Innenausschusses15/1399

- Änderungsantrag SPD 15/1437

- Unterrichtung 15/1454

- Antrag Grüne15/1677

- Antrag SPD 15/1682

- Unterrichtung 15/1978

- Interfraktioneller Antrag 15/2014

- Unterrichtung 15/2075

- Antrag SPD 15/2722

- Antrag Grüne 15/2727

- Änderungsantrag CDU/FDP 15/2776

- Beschlussempfehlung Innenausschuss 15/2954

- Änderungsantrag Grüne/SPD 15/2974

- Unterrichtung 15/2982

- Entwurf der Verordnung vom Mai 2006 (mit grüner Stellungnahme vom 25.06.2006)

- Unterrichtung 15/3289

- Antrag Grüne 16/266

- NHärteKVO vom 06.08.2006

- Beschlussempfehlung Innenausschuss 16/403

- NHärteKVO in geänderter Fassung vom 10.09.2008

- Antrag Grüne, SPD, LINKE 16/964

- Gesetzentwurf Grüne 16/1050

- NHärteKVO in geänderter Fassung vom 09.12.2009

- Erlass des Innenministers vom 30.11.2011

- Petition des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Mahrenholz vom Februar 2002

 

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