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Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Der Landtag fordert die Landesregierung in der Konsequenz auf, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen, die folgende Ziele verfolgt:
Begründung
Die Gründe für die geringe Zahl nicht "auf Probe" erteilter Aufenthaltserlaubnisse sind vielfältig: Fristen sind zu knapp, Ausschlusskriterien zu streng und die Umsetzungspraxis insbesondere in Niedersachsen zu restriktiv.
Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern. Diese Frist ist zu kurz bemessen, weil viele Betroffene jahrelang keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise diesen Zugang zusätzlich erschwert. Die Zeit bis zum 31.12.2009 reicht – gerade angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise – nicht aus, um sich auch beruflich zu integrieren und fortzubilden. Ein Beharren auf den Stichtagen würde dazu führen, dass die gefundene Lösung zu einer Scheinlösung wird und den Menschen eine dauerhafte Perspektive weiterhin verschlossen bleibt. Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung erteilten Aufenthaltserlaubnisse "auf Probe" müssen deshalb über den 31.12.2009 hinaus um mindestens zwei Jahre verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen.
Zudem müssen humanitäre Aspekte stärker berücksichtigt werden. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten oder pflegebedürftigen Menschen sowie kinderreichen Familien muss durch eine Sozialklausel ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Die Landesregierung handelt unverantwortlich, wenn sie Kindern eine gesicherte Zukunft in Niedersachsen verbaut und ihre restriktive Politik zu Lasten der Kinder weiter verfolgt.
Aber auch für die anderen potenziell Bleibeberechtigten sind die Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch. Für das Greifen der Altfallregelung ist es erforderlich, dass die Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, sich bereits seit acht bzw. als Familie seit sechs Jahren hier aufhalten und am Stichtag 31.12.2009 nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten überwiegend bzw. mindestens seit dem 1. April 2009 ohne öffentliche Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten konnten. Dies ist für viele jedoch wegen struktureller Barrieren unmöglich. Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiter nur geduldet.
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht jetzt, denn zum Jahresende läuft die Regelung aus. Danach drohen Massenabschiebungen auf Grundlage der bereits mit Syrien geschlossenen und mit dem Kosovo verhandelten Rückübernahmeabkommen. Eine Nachbesserung muss nun kurzfristig erfolgen, damit möglichst viele geduldete Menschen von der gegenwärtigen Altfallregelung profitieren können und die Regelung nicht ins Leere läuft. Die Betroffenen dauerhaft in einem Status der Ungewissheit zu belassen, wird dem Grundbedürfnis der Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht.
Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz enthält restriktive aber auch ungenaue Vorgaben zu den Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung, insbesondere hinsichtlich der Schädlichkeit von Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Erziehungsgeld bei der Berechnung der Lebensunterhaltssicherung.
In die Regelungen zur Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Absatz 5 AufenthG) ist auch die Unzumutbarkeit der Ausreise einzubeziehen. Bisher kommt es nicht darauf, sondern nur auf die Unmöglichkeit der Ausreise an.
Bei der Bleiberechtserteilung muss die Trennung von Eltern und minderjährigen Kindern vermieden und den Kindern dennoch ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden.
Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. hat eine diesen Anforderungen entsprechende Stellungnahme zum Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz abgegeben. Der Landtag unterstützt diese Position.
Gabriele Heinen-Kljajic
stellv. Fraktionsvorsitzende