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30. Juli 2009

Anfrage: Verdachtsunabhängige Kontrolle von Moschee-Besuchern in Braunschweig

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Filiz Polat, Gabriele Heinen-Kljajic, Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen)

Am 29. Mai 2009, einem Freitag, hat die Polizei vor der Moschee Reichsstraße in Braunschweig zum wiederholten Mal eine sogenannte verdachtsunabhängige Kontrolle mit Identitätsfeststellung bei den Moschee-Besuchern durchgeführt. Bereits vor dem Freitagsgebet waren zu diesem Anlass zahlreiche Polizisten vor Ort, so dass nach Angaben des Moschee-Vorstands viele Gläubige von ihrem geplanten Besuch der Moschee Abstand nahmen. Die erst nach dem Freitagsgebet stattfindende Kontrolle hat dann zu einer regelrechten Staubildung geführt. Das Moscheetor wurde teilweise geschlossen, was den Eindruck eines Käfigs vermittelte, und annähernd jede aus der Moschee tretende Person wurde kontrolliert.

Für die Besucher der Moscheen ist dies nicht verständlich, eine Belastung und ein Ärgernis, weil die Akzeptanz von Moscheen in den Stadtteilen vermindert wird und die Gläubigen ihren nachbarschaftlichen Ruf gefährdet. Der Gemeindevorstand der Moschee befürchtet, dass derartige Kontrollen den betroffenen Muslimen, die sich teilweise jahrelang maßgeblich an der Integrationsarbeit in der Kommune beteiligt haben, ein Gefühl der Diskriminierung vermitteln und insbesondere bei den vielen jungen Gemeindemitgliedern in Braunschweig dazu führen können, dass diese ihren Glauben an den Nutzen ihrer Integrationsbemühungen und an eine diskriminierungsfreie Zukunft verlieren.

Wir fragen die Landesregierung:

  • 1.       Steht nach Auffassung der Landesregierung der Nutzen solcher Kontrollen in einem angemessenen Verhältnis zu den Befürchtungen des Gemeindevorstands, dass sie kontraproduktiv auf Integrationsbemühungen wirken, eine diskriminierungsfreie Zukunft erschweren und eine Radikalisierung insbesondere junger Muslime fördern?
  • 2.       Nach der Antwort zu der Anfrage "Diskriminierung der Besucher von Moscheen durch verdachtsunabhängige Kontrollen?" aus Juni 2008 "sind solche Kontrollen nur, wenn von ihnen aufgrund eines polizeilichen Lagebildes Beiträge zur Bekämpfung der internationalen Kriminalität erwartet werden können und sie unter Berück­sichtigung aller Umstände verhältnismäßig sind" zulässig. Welche konkreten Ergebnisse (Verhaftungen etc.) im Sinne dieser Vorgabe konnten durch die in den vergangenen Jahren durchgeführten Kontrollen erzielt werden?
  • 3.       Inwieweit sieht die Landesregierung die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Religionsausübung beeinträchtigt, wenn eine derartig massive und frühzeitige Polizeipräsenz die Gläubigen aufgrund der diskriminierenden Wirkung und des deutlich gesteigerten Zeitaufwands für den Moscheebesuch vom Gebet abhält?
Filiz Polat     Gabriele Heinen-Kljajic     Helge Limburg

 

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