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6. August 2009

Anfrage: Auswertung und Zukunft des islamischen Religionsunterrichts in Niedersachsen

Kleine Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Filiz Polat und Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 01.07.2009

Im Schuljahr 2003/2004 startete das Land Niedersachsen den Schulversuch „Staatlicher deutsch-sprachiger Religionsunterricht für Muslime“ als Übergangslösung auf dem Weg zur Einführung eines landesweiten islamischen Religionsunterrichts. In diesem Rahmen wird das Fach mittlerweile an 29 niedersächsischen Schulen angeboten. In ersten Stellungnahmen äußerte sich die Landesregierung sehr positiv über die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen Schulfach und kündigte an, das Fach bis zum Jahr 2010 flächendeckend einzuführen. Unklar ist, auf welcher Grundlage diese positiven Bewertungen beruhen. Offen ist bislang auch, wie das Fach weiterentwickelt werden soll und wie es ein fester Bestandteil in den landesweiten Lehrplänen werden könnte.

Wir fragen daher die Landesregierung:

A. Entwicklung des Schulversuchs „Staatlicher deutschsprachiger Religionsunterricht für Muslime“ in Niedersachsen

1. An welchen niedersächsischen Schulen fand jeweils in den Schuljahren seit 2003/2004 islamischer Religionsunterricht statt (bitte auflisten nach einzelnen Jahren und unter Angabe von Schulort und Schulform)?

2. An welchen niedersächsischen Schulen wird im Schuljahr 2009/2010 islamischer Religionsunterricht stattfinden (bitte auflisten unter Angabe von Schulort und Schulform)?

3. Welche Qualifikation und Fachrichtung hatten jeweils die unterrichtenden Lehrkräfte und welche werden sie im Schuljahr 2009/2010 haben (bitte auflisten unter Angabe von Schulort und Schulform)?

4. Welche Anforderungen werden an die Ausbildung der Lehrkräfte für den Unterricht islamische Religionspädagogik gestellt, und nach welchen Tarifen werden diese Lehrkräfte bezahlt?

B. Entwicklung der Lehrerstunden und -ausbildung

1. Bis die universitär ausgebildeten Lehrkräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, werden Lehrkräfte (i. d. R. herkunftssprachliche Lehrkräfte) durch das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) in religionsdidaktischen und islamisch-theologischen Fragen schulversuchsbegleitend fortgebildet. Welche Qualifikationen bringen Ausbilderinnen und Ausbilder des NiLS insbesondere für die islamisch-theologischen Fragen mit?

2. Wie hat sich seit dem Jahr 2003 die Zahl der Lehrerstunden entwickelt, die für den Unterricht in islamischer Religion zur Verfügung standen, und wie sehen die diesbezüglichen Planungen der Landesregierung für die Zukunft aus?

a) An wie vielen Schulen (nach verschiedenen Schulformen) wurden Lehrkräfte des herkunftssprachlichen Unterrichtes eingesetzt und wie viele davon unterrichten noch zusätzlich herkunftssprachlichen Unterricht?

b) Wie hat sich die Zahl der Unterrichtsstunden in Herkunftssprachen in der Grundschule und der Sekundarstufe I seit dem Jahr 2003 entwickelt, und wie sehen die diesbezüglichen Planungen der Landesregierung für die Zukunft aus?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Nachfrage des seit dem Wintersemester 2007/2008 an der Universität Osnabrück angebotenen Masterstudiengangs „Islamische Religionspädagogik“ ein, und wie hat sich die Zahl der Studierenden entwickelt?

a) Kann der zukünftige Bedarf an universitär ausgebildeten Lehrkräften zukünftig mit einem Masterstudiengang „Islamische Religionspädagogik“ abgedeckt werden insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Zahl der Studierenden in diesem Fach?

b) Erkennt die Landesregierung eine Tendenz, dass Studierende sich nach einem abgeschlossen Pädagogik-Studium eher für das anstehende Referendariat entscheiden als für das Erweiterungsfach „Islamische Religionspädagogik“?

4. Plant die Landesregierung langfristig einen grundständigen Bachelor-Studiengang mit einem darauf aufbauenden Master-Studium für die „Islamische Religionspädagogik“?

Wenn ja, welche Voraussetzungen und Hürden müssen geschaffen bzw. überwunden werden und welche Bemühungen diesbezüglich gibt es seitens der Landesregierung?

C. Bedeutung des islamischen Religionsunterrichtes

1. Erfüllt nach Auffassung der Landesregierung der islamische Religionsunterricht in seiner bisherigen Form die Anforderungen, die Artikel 7 GG an den Religionsunterricht stellt?

2. Ist eine Weiterentwicklung des islamischen Religionsunterrichts geplant? Wenn ja, in welche Richtung wird diese gehen? Und was bedeutet das aus Sicht der Landesregierung für das Fach Werte und Normen?

3. Sieht die Landesregierung Fortschritte seit Einführung des Schulversuchs 2003/2004 bei den verfassungsrechtlich maßgeblichen Voraussetzungen für die Einführung islamischen Religionsunterrichts und wenn ja, welche?

4. Laut Landesregierung liegt der aktive Part des Handelns eindeutig bei den Verbänden. Wie schätzt die Landesregierung den derzeitigen Verhandlungsstand ein?

5. Sieht die Landesregierung nach der letzten Deutschen Islamkonferenz der Bundesregierung im Juni 2009 einen möglichen Ansprechpartner in der „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen“ (Ditib) und gibt es Gespräche seitens der Landesregierung?

6. Welche Ergebnisse hat die Evaluierung des islamischen Religionsunterrichts bislang erbracht?

Falls bislang keine Ergebnisse vorliegen, worauf begründet sich die positive Bewertung durch die Landesregierung?

(An die Staatskanzlei übersandt am 06.07.2009 - II/721 - 389)

Anfrage mit Antwort der Landesregierung: Auswertung und Zukunft des islamischer Religionsunterrichts in Niedersachsen