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Nachdem bereits die Doppelpasskampagne der hessischen CDU 1998/1999 Stimmung gegen die doppelte Staatsangehörigkeit gemacht und das seit dem 1. Januar 2000 geltende neue Staatsbürgerschaftsrecht mit der enthaltenen Optionsregelung die avisierten deutlichen Verbesserungen im Rahmen der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts schließlich nicht erfüllt hatte, haben die Innenminister der Länder und der Bundesminister des Innern auf der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 die Bedingungen für die Einbürgerung von Migrantinnen und Migranten noch erheblich verschärft. Es wurden bundeseinheitliche Standards eingeführt, die Einbürgerungen zusätzlich erschwerten. Bundesweit sind die Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren zurückgegangen. Migrantenverbände kritisieren die beschriebenen geltenden Regelungen und führen die sinkenden Einbürgerungsquoten auf diese zurück.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Personen - differenziert nach
a) der Staatsangehörigkeit,
b) dem Alter,
c) dem Geschlecht,
d) der Rechtsgrundlage der Einbürgerung,
e) der Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren
f) unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit -
sind in Niedersachsen in den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 eingebürgert worden?
2. In welchem Zusammenhang stehen nach Ansicht der Landesregierung die genannten Verschärfungen, die generelle Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft und die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht mit der Entwicklung der Einbürgerungszahlen?
3. Verfügt die Landesregierung über ein Konzept, um den in den letzten Jahren sinkenden Einbürgerungszahlen entgegenzusteuern, und wie sieht dieses gegebenenfalls aus?
(An die Staatskanzlei übersandt am 11.05.2009 - II/721 - 298)
Anfrage mit Antwort: Was tut die Landesregierung gegen sinkende Einbürgerungszahlen?