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Nicht nur die niedersächsische Integrationspolitik stößt immer wieder auf das Problem unzureichender Daten über den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung. Für eine adäquate Berücksichtigung in der Gesundheitsversorgung, ihre Teilhabe am Bildungssystem, ihre Wahrnehmung von Kulturangeboten und in anderen Lebensbereichen liegen trotz gewisser Fortschritte keine verlässlichen Daten vor. So stellt es die Landesregierung hinsichtlich des Gesundheitssektors auch in ihrem Handlungsprogramm Integration 2008 dar. Die sehr unterschiedliche Erfassung des Migrationshintergrundes verzerrte bisher das Bild und ermöglicht keine zielgruppenspezifischen Aussagen. Dies kann zu Fehleinschätzungen des Handlungs- und Versorgungsbedarfs, der Planung und Evaluierung von Maßnahmen und zu Fehlsteuerungen der Ressourcen führen.
Symptomatisch ist, dass in den offiziellen Fachstatistiken überwiegend nach Menschen mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit unterschieden und dann nur die Gruppe der sogenannten Ausländer in den Blick genommen wird, während aber der Ansatz der Integrationspolitik die viel umfangreichere Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten, die auch Eingebürgerte und anerkannte Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deren Nachkommen umfasst, betrachtet. Über diese Teilbevölkerung sind Daten jedoch kaum vorhanden.
Erst im September 2008 haben sich die für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder auf eine gemeinsame Definition des Merkmals Migrationshintergrund verständigt. Dennoch werden in einigen Fachstatistiken davon abweichende Merkmale genutzt.
Der Datenschutz muss bei Datenerhebungen eine zentrale Rolle spielen. Auf allen Ebenen ist jeglicher Missbrauch von vornherein auszuschließen und die Erfassung so zu strukturieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen bzw. -haushalte möglich sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Bereichen der Landesbehörden werden Daten erfasst, die Auskunft über die Lebenssituation der Migrantinnen und Migranten im obigen Sinn geben können?
2. Auf welche Weise werden diese Daten erfasst, und wie werden bei der gegenwärtigen Datenerfassung migrationssensible Überlegungen gezielt berücksichtigt?
3. Werden bei der Datenerfassung in den einzelnen Ressorts einheitliche Zielgruppendefinitionen zugrunde gelegt, und welche ist bzw. verneinendenfalls sind es?
4. Welche Anstrengungen werden beim Statistischen Landesamt gegenwärtig unternommen, Bevölkerungsdaten bereitzustellen, die den Migrationshintergrund abbilden?
5. Hält es die Landesregierung für geboten, die mit den Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder vereinbarte Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ einheitlich und in allen Handlungsebenen der niedersächsischen Politik verbindlich zu verwenden? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden dazu bereits eingeleitet bzw. sollen eingelei-tet werden?
6. Hält es die Landesregierung für geboten, einheitliche Kriterien für die Binnendifferenzierung der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund zu entwickeln und für verbindlich zu erklären? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden hierfür bereits eingeleitet?
7. Stößt die derzeitige migrationssensible Datenerfassung auf rechtliche Probleme, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung gegebenenfalls, migrationssensible Daten unter Einbeziehung und Beachtung des Datenschutzes zu erreichen?
8. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf etwaige bundesrechtliche Hindernisse bei der migrationsspezifischen Datenerfassung den Bedarf, entsprechende Regelungen für den Bund und die Länder im Bundesrat zu initiieren?
(An die Staatskanzlei übersandt am 19.05.2009 - II/721 - 324)