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Themenspecial: Moscheekontrollen in Niedersachsen

Nach dem niedersächsischen Polizeigesetz (SOG) besteht für die Polizei die Möglichkeit ereignis- und verdachtsunabhängige Kontrollen auch gegenüber Besuchern von Moscheen durchzuführen. In einer Antwort zur kleinen Anfrage "Bekämpfung islamistischen Terrorismus in Niedersachsen" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Januar 2004 hat die Landesregierung ausgeführt, es habe im Jahr 2003 sieben solcher Kontrollmaßnahmen in Niedersachsen gegeben. Seitdem hat sich offensichtlich die Anzahl dieser Kontrollmaßnahmen vervielfacht. So sollen vor manchen Moscheen mindestens zweimal im Jahr verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen stattfinden. Für die Besucher der Moscheen ist dies nicht verständlich und eine Belastung, weil die Akzeptanz von Moscheen in den Stadtteilen dadurch vermindert wird. Wegen der - jedenfalls nach der öffentlichen Wahrnehmung - Ergebnislosigkeit  der Kontrollen sehen sie sich einem Generalverdacht , Terroristen zu unterstützen, ausgesetzt und in ihrer Religionsausübung gestört, da die Kontrollen häufig vor bzw. nach dem Freitagsgebet stattfinden.

Bild: © Liebisch / pixelio.de