Bündnis 90/Die GrünenClaim Druckversion

29. Oktober 2009

Schünemanns Moscheekontrollen stoppen - Unvereinbar mit Grundrechten

GRÜNE legen Gesetzentwurf vor

Die Landtagsgrünen haben die sofortige Einstellung der von der Polizei durchgeführten so genannten verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen gefordert. Hierzu haben die Grünen ins Parlament einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) eingebracht. "Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir den Paragrafen ab, der die Landesregierung legitimiert, die verdachtsunabhängigen Kontrollen durchzuführen", so Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Grünen.

"Diese Kontrollen sind ein Eingriff in die ungestörte Religionsausübung und haben bisher keinerlei Erfolge gebracht", ergänzte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese in Hannover. "Sie werden von den Gläubigen als Ausdruck eines Generalverdachts empfunden und wirken diskriminierend!"

Die Grünen-Politiker wiesen darauf hin, dass "diffuse Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht nicht mit den Grundrechten vereinbar" seien. Briese verwies dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; mehrfach sei dort anlasslosen Kontrollmaßnahmen "eine klare Abfuhr erteilt" worden. "Die Polizei darf nur bei einer konkreten Verdachtslage entsprechende Maßnahmen durchführen."

Mit den Kontrollen zeige Innenminister Schünemann erneut sein "sonderbares Verfassungsverständnis". Briese: "Der Begriff Freiheit ist dem Minister offenkundig fremd. Er kennt nur Verdacht und Kontrolle. Die Moscheekontrollen vergiften das Klima zwischen Muslimen und den Polizeibehörden und vertiefen die Gräben zwischen den Kulturen und Religionen. Damit muss Schluss sein!"

Enttäuscht zeigte sich Filiz Polat über den Verlauf der Debatte während der Ersten Beratung im Parlament, in der die CDU bereits deutlich machte, von den Kontrollen nicht Abstand nehmen zu wollen. So habe die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion gesagt, sie könne den Gesetzentwurf "in keiner Weise nachvollziehen", denn es gebe ja ein "Grundrecht auf Sicherheit". Auf die Nachfrage eines Abgeordneten, in welchem Artikel dieses Grundrecht verankert sei, antwortete die Abgeordnete nicht. Stattdessen stellte sie die Frage, ob man nicht vielmehr "die […] Besucherinnen und Besucher von Moscheen und Gebetsräumen davon überzeugen solle, dass diese Kontrollen die Sicherheit aller bedeute". Sie selbst sei überzeugt, dass die Kontrollen vor den Moscheen bewirkten, dass muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger die grundsätzliche Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrors erkennen würden. Filiz Polat kritisierte diese Argumentation, "es ist absurd den Menschen bei ihrer Glaubensausübung all dies zuzumuten, denn eine grundsätzliche Notwendigkeit und vor allem ein Erkenntnisgewinn im Bereich des Terrors sei nicht gegeben. In mehreren Anfragen an die Landesregierung durch mich und meine Kollegen ist dies eindeutig belegt worden."

Im Innenausschuss soll nun auf Antrag der Grünen eine Anhörung zu ihrem Gesetzentwurf stattfinden. Zu dieser Anhörung sollen Vertreter und Vertreterinnen der islamischen Gemeinden, Verfassungsrechtler sowie die Integrationsbeauftragte des Landes Niedersachsen gehört werden. Ein genauer Termin sei noch nicht festgelegt.