Filiz Polat, MdL

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22. Januar 2010

Anfrage mit Antwort: Warum schickt die Landesregierung einen Flüchtling in die Kälte?

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen)

Am 22. Dezember 2009 berichtete die Thüringer Allgemeine (TA), dass ein Weimarer Rechtsanwalt eine niedersächsische Ausländerbehörde verklagen will. Hintergrund dieses Anliegens sei es, dass der Rechtsanwalt einen irakischen Asylbewerber an einem Bahnhof in Thüringen "bleich und vor Kälte zitternd" gegen 18:00 Uhr auffand, nach dem die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) Braunschweig den 33-jährigen Mann per Zug nach Thüringen zur dortigen Landesaufnahmestelle in Eisenberg geschickt hatte. Der Rechtsanwalt berichtete der TA, dass der Asylbewerber "kein Wort Deutsch, nicht einmal ein paar Brocken Englisch" sprechen konnte. Der Mann sei ohne Gepäck und in sommerlicher Bekleidung mit dünnen Schuhen am Berkaer Bahnhof in Weimar bei -12 Grad angetroffen worden. Der Rechtsanwalt hatte ihm daraufhin von zu Hause eine Daunenjacke geholt. Der Iraker habe ihm Dokumente gezeigt, auf denen Fahrkarten für Bus und Bahn von der ZAAB Braunschweig ausgestellt worden seien. Die Behörde habe ihm eine DB-Fahrkarte über Erfurt bis Jena-West mitgegeben, wo er in einen Bus steigen sollte. Laut Presseberichterstattung vom 22. Dezember 2009 in der TA habe der Leiter der ZAAB Braunschweig Norbert Heine gegenüber der Presse erklärt: "Es ist ein erwachsener Mann. Was er sich anzieht ist seine Privatangelegenheit." In Thüringen will man die Ereignisse prüfen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum hat die zuständige Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig (ZAAB) dem irakischen Asylbewerber nicht entsprechend ihrer behördlichen Sorgfalts- und Fürsorgepflicht von sich aus Hilfe angeboten und den Mann entsprechend mit Winterbekleidung ausgestattet vor dem Hintergrund, dass er offensichtlich nur Sommerbekleidung trug und kein Gepäck bei sich hatte?
  2. Wird die Landesregierung zukünftig die Praxis der Art und Weise der Verteilung von Asylbewerbern überdenken, auch wenn der Sprecher des Innenministeriums Klaus Engemann den Vorfall als einen "bedauerlichen Einzelfall" bezeichnet hat?
  3. Welche Maßnahmen - wie beispielsweise die Überlassung einer Notfallrufnummer, einer Übersetzung der Reisedaten, Verständigung der Landesaufnahmestelle in Eisenberg über die Ankunftszeit, Ausstattung mit etwas Geld und Proviant für unterwegs - wurden getroffen, damit der Asylbewerber sicher und gesund sein Ziel in Eisenberg erreichen konnte auch vor dem Hintergrund, dass der Iraker kein Wort Deutsch und Englisch sprechen konnte und er offensichtlich nichts außer seiner dünnen Sommerbekleidung am Körper trug?

Filiz Polat

 

Antwort des Niedersächsischen Ministers für Inneres, Sport und Integration auf die Mündliche Anfrage Nr. 22 der Abgeordnete Filiz Polat (GRÜNE)

"Warum schickt die Landesregierung einen Flüchtling in die Kälte?"

Die im Bundesgebiet eintreffenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) durch eine beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration eingerichtete zentrale Stelle entsprechend dem so genannten "Königsteiner Schlüssel" auf die zur Aufnahme verpflichteten Bundesländer verteilt. Die Weiterleitung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen der anderen Länder soll einer gerechten Verteilung der durch die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen entstehenden Belastungen zwischen den Bundesländern dienen. Grundsätzlich werden die Personen über die Tatsache der Weiterleitung und die damit verbundenen Reisedaten mit Hilfe eines Sprachmittlers in ihrer Landessprache informiert. Reiseproviant sowie alle Reisedaten in schriftlicher Form werden dem Ausländer mitgegeben. In besonderen Fällen (z.B. Familien, Menschen mit Behinderungen) werden auch u.a. die Bahnhofsmissionen eingeschaltet, damit ein reibungsloser Reiseverlauf sicher gestellt ist. In einigen Fällen werden die Personen auch durch das Personal der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB NI) per PKW oder Bus zur zuständigen Aufnahmeeinrichtung gebracht.

Die neu aufnehmenden Einrichtungen werden vorab informiert, um gegebenenfalls besondere Vorkehrungen treffen zu können.

Entsprechend diesem bewährten Verfahren wurde auch ein ca. 30-jähriger irakischer Asylbewerber, der sich in der am Standort Braunschweig der ZAAB NI eingerichteten Aufnahmeeinrichtung als Asylsuchender gemeldet hat, an die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als die für die Aufnahme des Asylbewerbers zuständige Aufnahmeeinrichtung des Freistaats Thüringen in Eisenberg weitergeleitet. Gesundheitliche oder sonstige in der Person des Ausländers liegende Gründe standen einer Weiterleitung nicht entgegen.

Der Ausländer wirkte darüber hinaus körperlich gesund und auch psychisch stabil. Beschäftigte der ZAAB NI haben dem Asylbewerber die Reiseverbindung vor Fahrtantritt ausführlich erläutert. Dies geschah überwiegend in Englisch, ohne dass es hierbei Verständigungsprobleme gegeben hätte. Darüber hinaus wurde dem Asylbewerber ein Papierausdruck mitgegeben, aus dem sich sowohl die Reiseverbindungen als auch die genaue Anschrift der Aufnahmeeinrichtung in Eisenberg und für den Fall von Komplikationen auf dem Reiseweg auch die Kommunikationsdaten (Telefon/Fax) ergaben. Die Fahrt nach Eisenberg sollte per Zug und Bus erfolgen (Reisedauer ca. 3 1/2 Stunden). Dies entspricht der üblichen Praxis und verursacht im Regelfall keinerlei Probleme.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Es entspricht der Praxis, dass die Asylsuchenden nach der Aufnahme zunächst ihre Gepäckstücke in den Aufnahmezimmern der ZAAB NI abstellen, bevor sie dann die Amtsräume der ZAAB-Beschäftigten zur Klärung ihrer asylrechtlichen Angelegenheiten aufsuchen. Die Verständigung mit dem Asylbewerber war in englischer Sprache möglich. Wünsche nach wärmerer oder der Witterung angemessener Kleidung wurden von dem Asylbewerber nicht geäußert. Selbstverständlich wären derartige Wünsche von den Beschäftigten der ZAAB NI ohne Probleme erfüllt worden. Somit konnte ein Bedarf für Ausstattung mit Winterkleidung durch die Mitarbeiter der ZAAB NI nicht erkannt werden.

Soweit der Leiter der ZAAB NI in der Presse dahingehend zitiert wird, es sei die "Privatangelegenheit" eines erwachsenen Mannes, was er sich anziehe, ist eine derartige Aussage so nicht getroffen worden. Der Leiter der ZAAB NI hat lediglich darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten der ZAAB NI keine Berechtigung haben, die von den Ausländerinnen und Ausländern mitgeführten Gepäckstücke diesbezüglich zu kontrollieren.

Zu 2.: Die Landesregierung sieht aufgrund dieses Einzelfalles keine Veranlassung, von der bisherigen Praxis der Weiterleitung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern abzuweichen und wird auch weiterhin Asylsuchende an die für sie zuständigen Erstaufnahmeeinrichtungen weiterleiten. Letztlich bleibt festzustellen, dass der Ausländer auch in diesem Einzelfall trotz der auf dem Reiseweg eingetretenen Komplikationen keinerlei gesundheitliche Schäden davon getragen hat.

Zu 3.: Dem Ausländer sind, wie vorstehend ausgeführt, die Reisedaten ausführlich erläutert worden. Die genaue Anschrift der Aufnahmeinrichtung in Eisenberg sowie die Reiseverbindungen sind dem Ausländer bei Fahrtantritt als Papierausdruck ausgehändigt worden. Mit der Anschrift der Aufnahmeeinrichtung wurde dem Ausländer auch die Telefonnummer der Einrichtung mitgegeben, an die er sich jederzeit wenden konnte.

Zusätzliche Information