

Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland war in der Vergangenheit starken Schwankungen unterworfen. Wurden zwischen 1953 und 1979 im Mittel knapp 8.600 Asylanträge pro Jahr gestellt, kletterte die Zahl im Jahr 1980 erstmals auf 100.000. Zwischen 1980 und 1990 beantragten durchschnittlich mehr als 70.000 Menschen jährlich Asyl. In den Jahren 1991 bis 1994 kamen über eine Millionen Menschen als Asylsuchende nach Deutschland. Die Asylbeweberzahlen erreichten mit über 440.000 im Jahr 1993 ihren Höhepunkt.
Aufgrund der empfindlichen Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Asylrechts im Jahr 1993 war die Zahl der Asylsuchenden wieder deutlich gesunken. Seitdem dürfen nur noch Personen einen Antrag auf Asyl stellen, die nicht über einen EU-Staat oder einen anderen sogenannten sicheren Drittstaat eingereist sind. De facto gilt dies für alle auf dem Landweg eingereisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Entsprechend stark sind die Asylbewerberzahlen seither zurückgegangen und betragen heute nur noch wenig mehr als ein Zwanzigstel der Größenordnung von 1993. Derzeit stellen nur noch rund 20.000 Menschen jährlich einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland.Die meisten AsylbewerberInnen fliehen aus außereuropäischen Regionen zu uns: aus dem Nahen Osten, aus Asien und aus Afrika, sowie in der jüngeren Vergangenheit vor allem aus dem Irak. Türken stellen die drittgrößte Gruppe; knapp 80 Prozent der türkischen Antragsteller sind Kurden.
Für das Jahr 2010 erwartet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine geringfügige Zunahme der Asylbewerberzahlen um etwa zehn Prozent. Die meisten Flüchtlinge werden auch im kommenden Jahr aus Afghanistan, Irak und dem Iran erwartet. Die weiterhin instabile Sicherheitslage und die damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme verstärkten vor allem in Afghanistan und im Irak den Abwanderungsdruck. Im Iran führe die Unzufriedenheit wegen zunehmender staatlicher Repressionen zu einer erhöhten Abwanderung, erläuterte eine Behördensprecherin.
Asylverfahren können sich lange hinziehen. Auch wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, bedeutet dies nicht, dass ein Flüchtling das Land verlässt, da zum einen die Möglichkeit besteht, den Rechtsweg zu beschreiten, zum anderen eine Ausreise aus faktischen Gründen, etwa wegen fehlender Flugmöglichkeiten in Folge eines Bürgerkriegs im Herkunftsland, oft nicht möglich ist. In der Praxis wirdder anschließende Aufenthalt in Deutschland oft über Jahre nur geduldet. Die Integration dieser Personen, die ohne gesicherte Zukunftsperspektive in Deutschland leben müssen, ist schwierig, da sie im ersten Jahr ihres Aufenthalts gar nicht und in den anschließenden drei Jahren nur eingeschränkt arbeiten dürfen, in Gemeinschaftsunterkünfte gezwungen werden und dort beinahe ohne Kontakt zu Einheimischen leben.
Ich frage die Landesregierung:
Filiz Polat