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29. Januar 2010

Antrag: Potenziale nutzen: Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen erleichtern

Änderungsvorschlag

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Entschließung

In Deutschland leben viele gut qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer. Laut Mikrozensus 2007 haben etwa 2,6 Millionen Migrantinnen und Migranten, die nach Deutschland zugewandert sind, in ihren Herkunftsländern einen akademischen oder anderen beruflichen Abschluss erworben. Hierzu zählen ca. 800000 akademische und rund 1,8 Millionen andere qualifizierende Abschlüsse. Viele hochqualifizierte Migrantinnen und Migranten können nicht in ihrem Beruf arbeiten, weil ihr Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wird oder zu viele Barrieren auf dem Weg zur Anerkennung bestehen. Denn die bestehende Anerkennungspraxis zeichnet sich durch Intransparenz, Undurchlässigkeit und ungleiche Zugangschancen aus. Nach Schätzungen des Oldenburger Instituts für Bildung und Kommunikation in Migrationsprozessen (IBKM) leben in Deutschland etwa 500 000 zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker, deren Abschluss hierzulande nicht anerkannt wird.

Die verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen ist zudem ein wirtschaftspolitisches Erfordernis. Angesichts des Facharbeitermangels kann dies zukünftig drastische volkswirtschaftliche Folgen haben. Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenzen und im Ausland erworbene Qualifikationen sind ein Potenzial, das im internationalen Wettbewerb nicht ignoriert werden darf. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden demografischen Wandels hin zu einer älter werdenden Gesellschaft ist die berufliche Integration dieser Arbeitskräfte dringend erforderlich.

Unserer Wirtschaft entgeht dadurch ein Milliardenumsatz. In vielen Fällen werden Hochqualifizierte - wenn überhaupt - nur unterhalb ihrer Qualifikation in den Arbeitsmarkt integriert. Diese Praxis steht in einem engen Zusammenhang mit der Nichtanerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse. Ungenutzte Potenziale bestehen auch unter ausländischen Facharbeiterinnen und Facharbeitern, deren Qualifikationen ebenfalls oft nicht anerkannt werden. Ebenso ist es im Sinne einer besseren Integration wichtig, die Hürden zur Anerkennung mitgebrachter Bildungsabschlüsse zu senken. Die bestehende Praxis beruflicher Anerkennung kann zu einer gefühlten Ungerechtigkeit beitragen, die eine Integration erschwert. Integration wird ermöglicht, wenn Migrantinnen und Migranten ihre berufliche Laufbahn konstruktiv gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ein Standard im Verfahren ist daher auch im Sinne von mehr Chancengleichheit erforderlich.

Der Landtag fordert die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf:
  1. gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern bis zum Sommer ein Anerkennungsgesetz zu erarbeiten, das einen individuellen Rechtsanspruch für alle Personen unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Statusgruppe mit im Ausland erworbenen Abschlüssen auf ein leicht zugängliches, transparentes und schnelles Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen sicherstellt, der sowohl für reglementierte als auch für nicht reglementierte Berufe gilt. Das Prüfverfahren im Rahmen des Rechtsanspruchs muss ausländische Qualifikationen bewerten, unter klaren Bedingungen formal anerkennen bzw. teilanerkennen. Bei Teilanerkennungen müssen verbindliche Aussagen gemacht werden,welche Anpassungsqualifizierungen für einen vollqualifizierenden Abschluss nötig sind. Das gesamte Anerkennungsverfahren soll im Regelfall von staatlicher Seite innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein;
  2. sich dafür einzusetzen, dass das Anerkennungsverfahren nach bundeseinheitlichen Standards entwickelt wird mit dem Ziel, dass die Ergebnisse künftiger Anerkennungsverfahren bundesweit verbindlich gültig sind;
  3. im Grenzdurchgangslager Friedland - niedersächsisches Zentrum für Integration - im Rahmen einer Erstberatung und in den Integrationskursen über Möglichkeiten zur Anerkennung solcher Qualifikationen zu unterrichten. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Universität Göttingen und der Agentur für Arbeit;
  4. flächendeckend Anlauf- und Clearingstellen einzurichten, die die Antragstellerinnen und Antragsteller beim Anerkennungsverfahren informieren und individuell begleiten und das Anerkennungsverfahren nach dem One-Stop-Agency-Prinzip durchführen.
  5. die Bildungsberatungsstrukturen in Niedersachsen so auszubauen, dass Migrantinnen und Migranten passend zur Anerkennung oder Teilanerkennung ihrer Qualifikationen eine berufliche oder eine weiterqualifizierende Perspektive erhalten.
  6. Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung von Migrantinnen und Migranten durch Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im Rahmen ihrer eigenen Handlungsmöglichkeiten, aber auch in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit und Ar-beitsgemeinschaften zu erarbeiten. Insbesondere Maßnahmen zur Anpassungs- und Nachqualifizierung quantitativ auszubauen und dabei auch die Angebote zu berufsbezogener Sprachförderung zu intensivieren.
  7. statt einer Defizitzuschreibung einen ressourcenorientierter Ansatz zu verfolgen. Die tatsächlich vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen müssen erkannt, gesichert und nutzbar gemacht werden, um darauf sinnvoll aufbauen zu können. Es bedarf hier der Entwicklung von speziellen Modulen für die unterschiedlichen Berufsrichtungen, bei denen sichergestellt ist, dass sie den Bedarfen der Wirtschaft entsprechen.
  8. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die berufsbezogene Sprachförderung u. a. als Element der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und insbesondere im SGB II als Regelinstrument, das von jeder Agentur und jeder Grundsicherungsstelle angeboten wird, ausgestaltet und ausgebaut werden;

Zusätzliche Information