

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat noch im Dezember 2009 Abschiebungen nach Syrien für "problematisch" gehalten. In mehreren Fällen war bekannt geworden, dass die abgeschobenen Personen in Syrien verhaftet wurden und die syrischen Behörden keine Auskunft über deren Verbleib erteilt haben. Ihnen wurde die "Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland" vorgeworfen. Deshalb wurde ein Entscheidungsstopp verfügt und die Länder wurden gebeten, anstehende Abschiebungen mit besonderer Sorgfalt und dem Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen.
Diese Einschätzung hat sich im März 2010 wieder geändert. "Nach der Bewertung der vorliegenden Informationen ist eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Asylentscheidungspraxis zum Herkunftsland Syrien nicht angezeigt", wird ein Sprecher des BMI in der taz vom 22.03.2010 zitiert. Das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle aber "grundsätzlich eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung" durchführen.
In den letzten Monaten wurden in Niedersachsen mehrere Fälle von Abschiebungen nach Syrien bekannt. Einige Männer traten zwischenzeitlich im Abschiebungsgefängnis Langenhagen in den Hungerstreik, um ihre Abschiebung nach Syrien zu verhindern. Neben dem Vollzug sind auch die niedersächsischen Ausländerbehörden an den Abschiebungen beteiligt und somit mitverantwortlich.
Wir fragen die Landesregierung:
Filiz Polat Ina Korter