Bündnis 90/Die GrünenClaim Druckversion

20. August 2010

Anfrage mit Antwort: Wie verantwortet die Landesregierung Abschiebungen nach Syrien?

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Filiz Polat und Ina Korter (Bündnis 90/Die Grünen)

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat noch im Dezember 2009 Abschiebungen nach Syrien für "problematisch" gehalten. In mehreren Fällen war bekannt geworden, dass die abgeschobenen Personen in Syrien verhaftet wurden und die syrischen Behörden keine Auskunft über deren Verbleib erteilt haben. Ihnen wurde die "Beschädigung des Ansehens Syriens im Ausland" vorgeworfen. Deshalb wurde ein Entscheidungsstopp verfügt und die Länder wurden gebeten, anstehende Abschiebungen mit besonderer Sorgfalt und dem Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zu prüfen.

Diese Einschätzung hat sich im März 2010 wieder geändert. "Nach der Bewertung der vorliegenden Informationen ist eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Asylentscheidungspraxis zum Herkunftsland Syrien nicht angezeigt", wird ein Sprecher des BMI in der taz vom 22.03.2010 zitiert. Das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solle aber "grundsätzlich eine besonders sorgfältige Einzelfallprüfung" durchführen.

In den letzten Monaten wurden in Niedersachsen mehrere Fälle von Abschiebungen nach Syrien bekannt. Einige Männer traten zwischenzeitlich im Abschiebungsgefängnis Langenhagen in den Hungerstreik, um ihre Abschiebung nach Syrien zu verhindern. Neben dem Vollzug sind auch die niedersächsischen Ausländerbehörden an den Abschiebungen beteiligt und somit mitverantwortlich.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich niedersächsische Behörden nicht an Abschiebungen beteiligen, die die abgeschobenen Personen in Haft oder Folter führen?
  2. Was hat sich in Syrien geändert, dass Abschiebungen dorthin seit März nicht mehr als "problematisch" anzusehen sind? Teilt die Landesregierung die diesbezügliche Einschätzung des BMI oder wird diese durch die Landesregierung nicht weiter überprüft?
  3. Inwiefern hat die Landesregierung zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse gemäß der Bitte des BMI bis März mit besonderer Sorgfalt geprüft und was hat sich an dieser Prüfung seit März geändert?

Filiz Polat                                        Ina Korter

 

Antwort der Landesregierung