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20. August 2010

Anfrage mit Antwort: Kinderflüchtlinge in Niedersachsen - Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention

Kleine Anfrage mit Antwort der Abgeordneten Filiz Polat und Miriam Staudte (Bündnis 90/Die Grünen)

Am 5. Mai 2010 wurde die Bundesregierung im Bundestag zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention befragt. Diese Erklärung hatte die Bundesregierung im Jahr 1992 abgegeben und erst am 3. Mai 2010 zurückzunehmen beschlossen. Im Rahmen ihres Berichts begrüßte die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Rücknahme des Vorbehalts und sagte: "Die Rücknahme der Erklärung ist daher vor allem ein ganz wichtiges politisches Signal für den Vollzug, das heißt: für die Gesetzesanwender. Es sollte den Ländern Anlass geben, ihre Praxis zu überprüfen und zu überlegen, wie das Kindeswohl stärker berücksichtigt werden kann. Ich denke an aktuelle Fälle, in denen Kinder in Abschiebehaft sitzen. Auch wenn die Abschiebehaft nach der Kinderrechtskonvention grundsätzlich zulässig bleibt, muss sie auf die kürzeste noch angemessene Zeit begrenzt werden. Hier sollten die Länder kritisch überprüfen, wie viele Kinder sich wie lange in Abschiebehaft befinden, und dann entsprechend reagieren."

Viele der Flüchtlingskinder kommen aus Krisengebieten traumatisiert und verunsichert nach Deutschland. Unter ihnen sind häufig auch ehemalige Kindersoldaten.

Wir fragen die Landesregierung:

1.   Wie viele Personen im Alter von 14 bis 15, 16 bis 17 und 18 bis 20 saßen jeweils in den Jahren 2008, 2009 und bisher in 2010 in Abschiebungshaft in Niedersachsen? Sollte die Statistik immer noch keine Differenzierung ermöglichen, bitte ersatzweise die Zahlen für Unter-21-jährige insgesamt angeben. Wir gehen dabei davon aus, dass gemäß der Antwort der Landesregierung vom 10.04.2008 auf die Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat zur mündlichen Beantwortung weiterhin keine Kinder unter 14 Jahren in Abschiebungshaft genommen werden, auch nicht gemeinsam mit einem Elternteil.

2.   Hat die Landesregierung gemäß der Empfehlung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ihre Praxis überprüft und, wenn ja, mit welchem Ergebnis bzw., wenn nein, warum nicht oder wird sie dieses noch tun und, wenn ja, wann?

3.   Inwieweit wird die Landesregierung nach ihrer eigenen Einschätzung der Leitmaxime der UN-Kinderrechtskonvention gemäß deren Art. 3 gerecht, nach der das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist?

Filiz Polat                                                                                Miriam Staudte

 

Antwort der Landesregierung

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