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Abgeordnete Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen)
Am 04. August 2010 hat in Hannover-Langenhagen auf der Grundlage des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens eine Vorführung und Anhörung von vermeintlichen vietnamesischen Staatsangehörigen stattgefunden. Sie wurde von der Bundespolizei organisiert. Die ZAAB Niedersachsen hatte Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Von niedersächsischen Behörden waren dazu sieben Personen angemeldet worden, von denen fünf zum Termin erschienen und drei letztlich als vietnamesische Staatsangehörige identifiziert wurden.
In ihrer Antwort auf eine Anfrage aus dem Landtag (Drucksache 16/2445) hat die Landesregierung dargestellt, dass die anhörenden Herkunftsstaaten diese Anhörungen durch Angehörige ihrer Auslandsvertretungen oder durch dazu besonders ermächtigte Fachleute ihrer innerstaatlichen Behörden durchführen können. Die Landesregierung habe keinen Einfluss auf die Auswahl und Qualifikation der Institutionen, die von den Herkunftsstaaten zur Identitätsklärung benannt und entsandt werden. Im Übrigen müsse bei der Identitätsklärung auch nicht zwingend die Staatsangehörigkeit festgestellt werden, da die Abschiebung nicht nur in den Staat erfolgen könne, dessen Staatsangehörigkeit eine ausreisepflichtige Person besitzt, sondern in jeden Staat, in den diese einreisen darf oder der zu ihrer Übernahme verpflichtet ist. Die ausländischen Delegationen seien durch Notifizierung der innerstaatlichen Behörden bzw. des Außenministeriums ihres Herkunftslandes gegenüber dem Auswärtigen Amt der BRD für die erforderlichen Handlungen zur Identitätsklärung ihrer Staatsangehörigen legitimiert.
In ihrer Antwort vom 12. Juli 2007 auf meine Anfrage erklärte die Landesregierung, dass bei den Anhörungen ausführliche Gespräche geführt würden, bei denen die – unter Umständen auch mit Dialekten eingefärbte – Sprache, die Art und Weise der Verständigung und die kulturellen, geografischen oder gesellschaftspolitischen Kenntnisse der AusländerInnen über den von ihnen behaupteten Herkunftsstaat den Delegationsmitgliedern Aufschluss darüber geben solle, ob die AusländerInnen tatsächlich aus diesem Herkunftsstaat kommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Durch welche konkrete Notifizierung welchen Datums, Ausstellers und Adressaten wurden die Mitglieder der am 4. August tätigen Delegation legitimiert?
2. Welche konkreten Ergebnisse wurden bei der Anhörung am 4. August hinsichtlich der Sprache/Dialekte, der Verständigungsweise, körperlicher Merkmale/Eigenschaften und der Landeskenntnisse bei den Anzuhörenden jeweils protokolliert bzw. festgestellt?
3. Welche ausländerrechtlichen Konsequenzen haben sich zum Einen für die identifizierten Personen und zum Anderen für die beiden nicht identifizierten Personen ergeben?
Filiz Polat
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.10.2010; Fragestunde Nr. 55
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Die Anhörung von ausreisepflichtigen Personen mit vermuteter vietnamesischer Staatsangehörigkeit, deren Identität nicht nachgewiesen ist, durch eine vietnamesischen Expertenkommission ist im Rahmen des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens aus dem Jahr 1995 vereinbart worden. Die Bundespolizei, die auch für die Passersatzpapierbeschaffung für Vietnam zuständig ist, organisiert diese Anhörungen, die wechselweise in den Bundesländern durchgeführt wurden. Die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen leistete der Bundespolizei bei der inzwischen bereits 33. Anhörung am 04. und 05. August 2010 organisatorische Unterstützung.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Mit Verbalnote Nr. 879/XNC des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit der Sozialistischen Republik Vietnam vom 20.07.2010 an die deutsche Botschaft in Hanoi erfolgte die Notifizierung der Expertenkommission.
Zu 2.:
Das Interview, das ein Mitglied der Expertenkommission mit der ausreisepflichtigen Person führt wird protokolliert und durch ein weiteres Mitglied der Expertenkommission überprüft. Soweit die von der anzuhörenden Person genannten persönlichen Daten zweifelhaft oder widersprüchlich sind, erfolgt eine Überprüfung der protokollierten Angaben und Daten im Heimatland.
Zu 3.:
Von den insgesamt fünf aus Niedersachsen von der Expertenkommission angehörten ausreisepflichtigen Vietnamesen wurden drei Personen sofort als vietnamesische Staatsangehörige identifiziert und entsprechende Passersatzpapiere ausgestellt. Für zwei weitere Personen wurde eine Prüfung der Identitätsangaben im Heimatland erforderlich. Auch diese beiden Personen wurden inzwischen als vietnamesische Staatsangehörige identifiziert und für sie wurden am 23.09.2010 Passersatzpapiere ausgestellt.
In allen fünf Fällen sind die drei beteiligten Ausländerbehörden verpflichtet die Abschiebungen einzuleiten, wenn die Betroffenen die noch bestehende Möglichkeit zur freiwilligen Ausreise nicht nutzen.