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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Machens,
Herr Parlak,
meine Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
ich möchte mich ganz herzlich für ihre Einladung bedanken. Das Jahr 2011 ist für viele Türkischstämmige ein besonderes Jahr - einen Rückblick auf ihre ganz persönliche Einwanderungsgeschichte zu werfen. Für uns alle eine große Chance daran teilhaben zu dürfen, sofern Sie - der ersten Generation - uns allen ihre Geschichten schenken und uns von damals erzählen, wie es war, die Heimat zu verlassen.
Mit der Unterzeichnung am 31. Oktober 1961 in Bad Godesberg besiegelten Deutschland und die Türkei den Beginn der türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik.
Von 1961 bis November 1973 bewarben sich insgesamt 2,66 Millionen Personen um einen Arbeitsplatz in Deutschland. Lediglich 650.000 von ihnen (24%) wurden im gleichen Zeitraum tatsächlich vermittelt und nahmen eine Arbeit in der Bundesrepublik auf. Nahezu 80% der Personen, die der Deutschen Verbindungsstelle Istanbuls vorgestellt wurden, kamen von außerhalb Istanbuls. Zu den Voraussetzungen für eine Einreise gehörte unter anderem das Alter. Bei qualifizierten Arbeitern lag die Altersgrenze bei 40 Jahren, für Frauen bei 45, für Bergarbeiter bei 35 und für unqualifizierte Arbeiter bei 30 Jahren. Der Anteil der Frauen lag bei 20%.
Die Arbeitgeber und die Wirtschaft in Deutschland waren - wie im Übrigen heute die treibende Kraft für die Anwerbung von Arbeitskräften – aus den üblichen Nützlichkeitsgründen. Im Rahmen der Begrüßungsaktionen für den ein millionsten Gastarbeiter antwortete der Repräsentant eines Arbeitgeberverbandes auf die Frage, ob er sich nun auf den zweimillionsten Gastarbeiter freue, dass er sich vor allen Dingen auf den Tag freue, “wo wir ganz ohne die immer auch schwierigen und teuren Gastarbeiter auskommen.”
Die Motivation der türkischen Einwanderer war hingegen vielfältiger. So suchten viele eine berufliche Perspektive zur Weiterbildung, andere wiederum wollten erst einmal nur Auswandern, um den politischen Wirren der 60er in der Türkei zu entfliehen. Die Mehrzahl der Einwanderer wollte aber einfach nur in kurzer Zeit möglichst viel Geld erarbeiten, um sich eine Existenz in ihrem Heimatland aufzubauen. Alle teilten aber ein ähnliches Schicksal, den beruflichen Neuanfang in einem ihn doch fremden Land. Die zeitliche Perspektive weg von der Heimat war durch die Rotationsregelungen des Abkommens ohnehin begrenzt. Wie auch heute noch üblich in der Zuwanderungsgesetzgebung war eine Beschäftigung auf 2 Jahre begrenzt. Allerdings damals wie heute taugen solche befristeten Regelungen in der Praxis nichts. Kaum drei Jahre vergangen, drang die deutsche Wirtschaft darauf die „Zwei-Jahresrotation“ aufzuheben. Der Bund deutscher Arbeitgeber (BDA) erklärte in einer Stellungnahme an das Bundesarbeitsministerium, dass ‘die Hereinnahme und die Einarbeitung ausländischer Arbeitskräfte für die Betriebe mit erheblichen Unkosten verbunden seien und es verständlich wäre, wenn die deutsche Wirtschaft den Wunsch äußere, eingearbeitete Arbeitnehmer, insbesondere wenn diese selbst den entsprechenden Wunsche äußern, über die Dauer von zwei Jahren hinaus zu behalten.’ Kurz darauf wurde die Zwei-Jahresrotation im Abkommen gestrichen.
Die türkischen GastarbeiterInnen haben einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftsaufschwung Deutschlands geleistet. Sie alle gilt es in diesem Jahr zu feiern. Gleichzeitig ist es dringend geboten in der Debatte um Zuwanderung und Integration auf Sie - diese erste Generation der Zuwanderer - zu schauen. Denn wenn man in der „Integrationsdebatte“ von Vorbildern sprechen möchte, sind es eben nicht die Fußballstars wie Özil, Filmregisseure wie Fatih Akin oder PolitikerInnen mit türkischem Hintergrund wie Polat oder Özdemir, sondern unsere Eltern und Großeltern, die Unglaubliches geleistet haben für uns und unser Land. Ein ganz persönlicher Dank an Sie von mir.
