Filiz Polat, MdL

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23. März 2011

Kleine Anfrage mit Antwort: Übernachtungsgebühren in der Landesaufnahmebehörde Standort Bramsche

Kleine Anfrage zur mündlichen Beatnwortung der Abgeordneten Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen)

Nach Informationen von in der Landesaufnahmebehörde am Standort Bramsche untergebrachten Personen werden neuerdings Gebühren erhoben, wenn nicht in der Einrichtung untergebrachte Angehörige oder Bekannte bei Insassen der Einrichtung übernachten. Angeblich wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro, in bestimmten Fällen auch mehr, erhoben. Eine Anmeldung über den Sozialdienst sei erforderlich. Von der LAB Braunschweig sind solche Übernachtungsgebühren nicht bekannt. Eine Übernachtung sei dort nach Anmeldung kostenlos möglich.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie sind die Übernachtungsgebühren einzuordnen (Rechtsgrundlage, Buchungsposten in der Buchhaltung)?
  2. Welche Anspruchsvoraussetzungen und Kriterien bestehen bei der Gebührenerhebung?
  3. Welche Leistungen werden zu welchen Preisen/Gebühren erbracht?

Filiz Polat

Für die Antwort der Landesregierung bitte hier klicken.

Zusätzliche Information