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Nach Informationen von in der Landesaufnahmebehörde am Standort Bramsche untergebrachten Personen werden neuerdings Gebühren erhoben, wenn nicht in der Einrichtung untergebrachte Angehörige oder Bekannte bei Insassen der Einrichtung übernachten. Angeblich wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro, in bestimmten Fällen auch mehr, erhoben. Eine Anmeldung über den Sozialdienst sei erforderlich. Von der LAB Braunschweig sind solche Übernachtungsgebühren nicht bekannt. Eine Übernachtung sei dort nach Anmeldung kostenlos möglich.
Ich frage die Landesregierung:
Filiz Polat
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