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8. März 2011

Kleine Anfrage mit Antwort: Studentinnen des Studiengangs Islamische Religionspädagogik

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Dr. Gabriele Heinen-Kljajic und Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen)

Seit dem Wintersemester 2007/2008 bietet die Universität Osnabrück den Studiengang Islamische Religionspädagogik im Erweiterungsfach an. Der Studiengang richtet sich an Studierende des Lehramts sowie Absolventen eines Lehramtsstudiengangs und soll ihnen die Möglichkeit gegeben, im dritten Erweiterungsfach die notwendigen Kompetenzen für das künftige Schulfach „Islamischer Religionsunterricht“ zu erwerben. Gleichzeitig ist Lehrkräften in Niedersachsen seit 2004 das Tragen von Kopftüchern in Schule und Unterricht untersagt.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der Frauenanteil unter den Studierenden des Studiengangs Islamische Religionspädagogik im Erweiterungsfach an der Universität Osnabrück seit dem Wintersemester 2007/08?
  2. Wie gedenkt die Landesregierung mit Absolventinnen des Lehramts-Studienfachs islamische Religionspädagogik umzugehen, die sich als Kopftuchträgerinnen um eine Einstellung als Lehrkraft an einer niedersächsischen Schule bewerben und ihr Kopftuch gemäß § 127 (2) des Niedersächsischen Schulgesetzes ausschließlich während der Erteilung des Religionsunterrichts tragen dürfen?
  3. Dürfen Lehrerinnen für den islamischen Religionsunterricht, denen bei Erteilung des islamischen Religionsunterrichts das Tragen eines Kopftuches erlaubt ist, dieses auch bei der Unterrichtung ihres Zweitfachs tragen?

Dr. Gabriele Heinen-Kljajic                                                            Filiz Polat

Für die Antwort der Landesregierung bitte hier klicken.

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