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14. Dezember 2011

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung "Wie geht Niedersachsen mit der Flüchtlingssituation auf Malta um?"

Angesichts der katastrophalen Flüchtlingssituation auf Malta hat sich Deutschland im Rahmen eines EU-Pilotprojekts bereit erklärt, 100 Personen im Jahre 2010 aufzunehmen.

Angesichts der katastrophalen Flüchtlingssituation auf Malta hat sich Deutschland im Rahmen eines EU-Pilotprojekts bereit erklärt, 100 Personen im Jahre 2010 aufzunehmen. Nach Königsteiner Schlüssel entfielen davon neun Personen auf das Land Niedersachsen. Für das Jahr 2011 sind weitere 150 Aufnahmeverfahren geplant. Auch diese werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Nach Auskunft der Bundesregierung vom 05. September 2011 ist dieses Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Josef Winkler, dass zeitgleich zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Malta im Rahmen des Dublin-Verfahrens im Jahre 2010 18 Personen und in 2011 bis zum 31. Juli 21 Personen nach Malta überstellt wurden. Bei diesen Personen handelt es sich um Flüchtlinge, für die das Asylverfahren noch durchzuführen ist oder deren Asylantrag im Zielstaat bereits abgelehnt wurde. Nach Verica Trstenjak, Generalanwältin des Europäischen Gerichthofes, dürfen keine AsylbewerberInnen an andere Mitgliedstaaten überstellt werden, wenn ihnen dort eine ernsthafte Verletzung ihrer in der Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte drohen sollte. Vielmehr seien die anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich zur Ausübung des Selbsteintrittrechts nach der Verordnung Nr. 343/2003 verpflichtet und müssen den Asylantrag selbst prüfen. Zu dieser Auffassung gelangt sie unter Berücksichtigung von Fällen, in denen englische Behörden AsylbewerberInnen nach Griechenland überwiesen, obwohl dort nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes das Asylsystem infolge einer Überlastung unter hohem Druck steht. Dadurch seien eine Behandlung der AsylbewerberInnen und eine Überprüfung ihrer Anträge gemäß den unionsrechtlichen Vorgaben nicht mehr stets gewährleistet.

1. Welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsstatus haben die neun in Niedersachsen aufgenommenen Personen aus Malta?

2. Auf welche Landkreise wurden bzw. werden diese Personen verteilt?

3. Wie viele Personen sollen von den 150 aus dem weiteren für 2011 vorgesehenen Aufnahmeverfahren in Niedersachsen aufgenommen werden?

 4. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Abschluss des weiteren für 2011 vorgesehenen Aufnahmeverfahrens?

5. Wie viele Personen wurden 2010 und 2011 im Zuge des Dublin-Verfahrens aus Niedersachsen nach Malta überstellt?

6. Wie bewertet die Landesregierung den durch das Dublin-Verfahren zusätzlich entstehenden Arbeits- und Kostenaufwand in Niedersachsen?

7. Wie bewertet die Landesregierung die Belastung Maltas durch das Dublin-Verfahren?

Filiz Polat

ANTWORT des Innenministeriums:

Als Zeichen der Solidarität und zur Lastenteilung innerhalb der Europäischen Union hatte das Bundesministerium des Innern mit Anordnung nach § 23 Abs. 2 AufenthG vom 11.02.2010 im Benehmen mit den Innenministerien der Länder zugesagt, im Jahr 2010 bis zu 100 nach Malta geflüchtete Personen in Deutschland aufzunehmen. Davon hat Niedersachsen 9 Personen aufgenommen. Nach dem allgemein üblichen Aufnahme- und Verteilverfahren für Flüchtlinge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden diese Personen von Vertretern des damaligen Grenzdurchgangslager Friedland – Niedersächsisches Zentrum für Integration – (GDL) vom Flughafen abgeholt und bis zu ihrer Verteilung auf die Kommunen im GDL untergebracht. Um die Flüchtlinge in die Lage zu versetzen, unverzüglich nach deren Verteilung auf ihre Zuwei-sungskommune ihre weiteren Integrationsschritte in Beruf und Ausbildung zeitnah realisieren zu können, wurde ihnen im GDL ein zentral durchgeführter sechsmonatiger Sprach- bzw. Integrationskurs unmittelbar nach Eintreffen in die Bundesrepublik angeboten. Dieses Angebot haben sieben der in Niedersachsen aufgenommenen Personen angenommen. Damit leistete das Land im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und Kapazitäten in landeseigenen Einrichtungen einen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge in Deutschland bzw. Niedersachsen. Für die Zuweisungskommunen verlängerte sich damit die Vorlaufzeit für die Aufnahme der Personen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Acht Personen stammen aus Somalia, eine Person aus Eritrea. Entsprechend der Aufnahmeanordnung wurden den Personen befristete Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 2 AufenthG erteilt, die mit wohnsitzbeschränkenden Auflagen zu versehen waren, soweit und solange Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs bezogen werden.

 Zu 2: Die Personen wurden ihrem Wunsch entsprechend in die Landkreise Harburg, Heidekreis (ehemals Soltau-Fallingbostel), Wolfenbüttel und die kreisfreien Städte Wolfsburg und Salzgitter verteilt.

Zu 3: Entsprechend des für die Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern festgelegten Schlüssels (Königsteiner Schlüssel) wurden dem Land Niedersachsen 15 Personen zur Aufnahme zugewiesen. Hiervon sind 9 Personen bereits eingereist (s. Antwort zu 4).

 Zu 4: Das Verfahren für die Aufnahme von weiteren 153 Personen aus Malta steht kurz vor dem Abschluss. Von den 153 Flüchtlingen sind 147 am 29.11.2011 in Nürnberg ankommen und wurden von dort in die Bundesländer weitergeleitet bzw. von den Länderbehörden abgeholt. Eine hochschwangere Frau, eine weitere Frau, die gerade entbunden hat und deren Familienangehörige befinden sich noch auf Malta. Diese dann 6 Personen werden nach der Entbindung nachreisen und von Niedersachsen aufgenommen, sobald der Gesundheitszustand der Mütter und der Neugeborenen die Flugreise zulässt.

Zu 5: In der Zeit vom 01.01.2010 bis 25.10.2011 erfolgte aus Niedersachsen keine Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Malta.

Zu 6: Rücküberstellungen werden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und dem Landeskriminalamt Niedersachsen in Amtshilfe für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) organisiert und durchgeführt. Es liegt in der Verantwortung des Bundesamtes, dafür zu sorgen, dass die zurück zu überstellenden Personen in die Aufnahmestaaten zurückkehren können. Dem Land Niedersachsen entsteht grundsätzlich durch die Dublin-Überstellungen kein zusätzlicher Auf-wand. Die von den Ländern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu tragenden Kosten sind im Regelfall wegen der wesentlich kürzeren Aufenthaltszeiten im Dublin-Verfahren deutlich geringer als die Kosten, die für zugewiesene Asylbewerber aufzuwenden sind. Für abgelehnte Asylbewerber können langjäh-rige Aufenthaltszeiten entstehen, weil die zuständigen Behörden in einem kosten-, zeit- und arbeitsaufwändigen Verfahren, in dem die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer häufig ihre Mitwirkung verweigern, Identitäten klären und Passersatzpapiere beschaffen müssen.

Zu 7: Die Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens obliegt dem Bund, der aufgrund seiner außenpolitischen Kompetenz und den Erkenntnissen aus den EU-Gremien auch über die Auswirkungen der Dublin-Verfahren in anderen Mitgliedstaaten informiert ist. Die Landesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse und gibt deshalb dazu auch keine Bewertung ab.

Zusätzliche Information