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Das Petitionsrecht räumt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit ein sich zu wehren, wenn sie sich von staatlichen Stellen ungerecht behandelt fühlen. Eine Anlaufstelle dafür ist der Niedersächsische Landtag, denn was Menschen politisch bewegt, gehört in die Parlamente. Petitionen stellen für die Landtagsabgeordneten eine Art Seismograph dar. An den eingehenden Petitionen können sie erkennen, wie sich die von ihnen beschlossenen Landesgesetze auswirken. Auch können Petitionen Auslöser dafür sein, dass bestehende Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften geändert werden. Schließlich ist das Parlament der Gesetzgeber. Für Bündnis 90/Die Grünen hat der Petitionsausschuss einen hohen Stellenwert. Denn hier ist der parlamentarische Ort, wo Bürgernähe nicht nur propagiert, sondern auch praktiziert werden kann. Der Petitionsausschuss kann im direkten Kontakt mit den Menschen vor Ort gegen Missstände und Ungerechtigkeiten angehen: durch Anhörung der Betroffenen, durch Ortstermine oder dadurch, dass man alle Betroffenen an einen Tisch bringt.
>> Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.<<
[Artikel 17 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Petitionsrecht]