Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Anlässlich des heutigen (Montag) Jahrestages der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention haben die Landtagsgrünen die Landesregierung aufgefordert, sich für die Rücknahme der geltenden Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention und die volle Umsetzung ihrer Bestimmungen auch für Flüchtlingskinder einzusetzen. "In Deutschland hat für Flüchtlingskinder die Ausreisepflicht noch immer Vorrang vor dem Kindeswohl", sagte die Landtagsabgeordnete Filiz Polat in Hannover. Die Grünen-Politikerin forderte, dass das Leben von Kindern nicht auf "aufenthaltsrechtliche Kategorien" reduziert werden dürfe. Das Kindeswohl müsse "immer vorgehen".
Polat verwies in diesem Zusammenhang auf einen aktuellen Fall, bei dem in Wilhelmshaven die Behörden zwei Kinder im Alter von sechs und zehn Jahren getrennt von ihrer Mutter abschieben wollten. Als besonders dramatisch bezeichnete die Grüne, dass mehrere Anträge auf Erteilen einer Arbeitserlaubnis von den Behörden abgelehnt worden seien und die Abschiebung der Familie trotz Eingabe an die Härtefallkommission eingeleitet worden sei.
Im Kontext mit dem jetzt gefundenen Bleiberechtskompromiss sei eine "großzügige, humanitäre Regelung für Flüchtlingskinder und ihre Familien" dringend erforderlich. Eine Abschiebungspraxis, die durch "zerrissene Familien und Nacht-und-Nebel-Aktionen" gekennzeichnet sei, sei Niedersachsens nicht würdig. "Die Ernsthaftigkeit der Kinder- und Jugend-, der Integrations- und Flüchtlingspolitik der Landesregierung wird daher solange hinterfragt werden müssen, bis die Rechte von Flüchtlingskindern uneingeschränkt anerkannt und die Forderungen nach einem vernünftigen Bleiberecht erfüllt werden", so Polat.