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Zu den derzeit laufenden Planungen der Bundesregierung zur Änderung des Zuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erklärt Filiz Polat, niedersächsische Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen:
Mit den geplanten Änderungen des Zuwanderungsgesetzes werden die Weichen für den Flüchtlingsschutz und eine sinnvolle Gestaltung von Einwanderung falsch gestellt. Das Asyl- und Zuwanderungsrecht wird dadurch deutlich verschärft. Ich lehne deshalb den Gesetzentwurf und die damit verfolgte Abschottung gegenüber Migrantinnen und Migranten ganz entschieden ab.
Insbesondere die familienfeindlichen Vorschläge der Großen Koalition beim Nachzug von Familienmitlgiedern aus den Herkunftsländern nach Deutschland halte ich für falsch. Das Recht als Familie zusammen leben zu dürfen wird verletzt, wenn Familienmitglieder nur dann nach Deutschland nachkommen dürfen, wenn sie schon vor der Einreise nach Deutschland deutsch sprechen können. Hier hatte der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) maßgeblichen negativen Einfluss.
Diese Regelung, die angeblich Zwangsverheiratungen verhindern soll, finde ich stigmatisierend und integrations-, familien- und frauenpolitisch falsch. Der beste Weg, um in Deutschland lebende Migrantinnen vor einer Heiratsverschleppung zu schützen, wäre eine Verbesserung ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation. Entsprechende Regelungen fehlen aber im Gesetzentwurf der CDU/SPD-Koalition in Berlin.
Ebenfalls stelle ich fest, dass die Ausnahmen für privilegierte Länder – wie Australien oder Japan - eine eklatante Diskriminierung insbesondere von türkischen Staatsangehörigen darstellt. Hier offenbart sich, dass es um die Zuzugsbeschränkung bestimmter Gruppen und Nationalitäten geht.
Auch beim Thema Deutschlernen setzt die Koalition auf Zwang: Vorgesehen ist ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro für Menschen, die ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nicht nachkommen. Lern- und Integrationsprozesse können nicht mit Strafandrohungen erzwungen werden – das weiß jeder gute Pädagoge.
Der bereits restriktive Kompromiss zur Bleiberechtregelung ist dank den Hardlinern aus den Bundesländern wie dem niedersächsichen Innenminister Schünemann (CDU) noch schlechter geworden. Hiervon profitieren nur Menschen, die arbeiten können. Was geschieht aber mit Alten, Kranken und Kindern?
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, Einbürgerungen zu erschweren. So ist eine Rücknahme der Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene vorgesehen und es soll ein Einbürgerungstest eingeführt werden, der Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung abprüft. Dagegen gibt es einen Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag, der deutliche Erleichterungen für die doppelte Staatsangehörigkeit vorsieht. Ich habe deshalb bei meinem letzten Treffen mit Ahmet Güler vom BTEU, Adnan Kuybu von der Türkischen Gemeinde Hannover und anderen Vertretern türkischer Verbände angeregt, eine Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen, und damit Verbesserungen im Staatsangehörigkeitsrecht zu fordern. Einer öffentlichen Petition kann sich jeder noch nachträglich ganz einfach anschließen. Auf der Internetseite des Bundestages (www.bundestag.de) gibt es dazu unter der Überschrift Petitionen umfangreiche Informationen. Man braucht nur anzuklicken, dass man eine öffentliche Petition unterstützen möchte, sich dann aus einer Liste die richtige auszusuchen und sich als Mitzeichner einzutragen. Ich bin sicher, dass wir auf diese Weise der Bundesregierung deutlich machen können, dass das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland dringend verbessert werden muss und die jetzt von ihr geplanten Änderungen falsch sind.