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2. April 2008

Monatliche Kolumne von Filiz Polat in der IMAJ, April 2008

Die Doppelzüngigkeit der Landesregierung in der Ausländerpolitik

In Niedersachsen gibt es eine sogenannte Ausländerkommission. Ein parlamentarisches Instrument zur direkten Beteiligung von Migranten. Sie wurde 1993 unter Rot/Grün eingeführt zur Erörterung aller Fragen, die sich aus der besonderen Situation der Ausländerinnen und Ausländer in Niedersachsen sowie aus deren Zusammenleben mit Deutschen ergeben. Nach den bisherigen Regelungen entsenden alle Fraktionen im Landtag jeweils ein Mitglied in diese Kommission. Weitere acht Mitglieder werden von den niedersächsischen Migrantenverbänden entsandt. Darunter befinden sich zurzeit Verbände wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen oder die Arbeitsgemeinschaft MigrantInnen und Flüchtlinge e.V. (AFMN). Den Vorsitz führt das von der stärksten Landtagsfraktion (CDU) entsandte Mitglied. Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Ausländerkommission aufgrund ihrer eingeschränkten Kompetenzen von den regulären Ausschüssen des Landtags unterscheidet. Die Ausschüsse des Landtags können von der Kommission Stellungnahmen zu ihren Beratungsgegenständen erbitten. Die Kommission kann aber auch eigene Hinweise und Empfehlungen an den Landtag richten. Diese bedürfen jedoch eines einstimmigen Beschlusses. Dieses Einstimmigkeitserfordernis und einige andere Merkmale der Kommission stehen seit Jahren in der Kritik der Opposition (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) aber auch der Migrantenverbände selber.

Gerade das Einstimmigkeitsprinzip steht symbolisch für die Doppelzüngigkeit der Ausländerpolitik der Landesregierung. Denn es besteht die absurde Situation, dass wegen dieses Einstimmigkeitsprinzips, das einem Vetorecht entspricht, regelmäßig die Beschlüsse der Kommission an einer einzelnen Gegenstimme der CDU scheitern und gescheitert sind. Hinzu kommt noch, dass die Kommission zwar noch Ausländerkommission heißt, aber letztendlich werden "die Ausländer" gar nicht beteiligt, denn nur Deutsche dürfen die Migrantenverbände in der Kommission vertreten. Deshalb ist es an der Zeit, dieses Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit bei den MigrantenvertreterInnen abzuschaffen. Integration ist keine Frage der Staatsangehörigkeit. Wer sich für seinen Verband und für Integration engagieren möchte soll das auch als ausländischer Staatsangehöriger tun können, und zwar in einem demokratischen, vom Mehrheitsprinzip getragenen Verfahren.

Derzeit läuft ein aktueller Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, um nun zu Beginn der neuen Wahlperiode einen erneuten Versuch zu unternehmen, die Kommission neu zu gestalten und die Kritikpunkte zu beseitigen. Allerdings gibt es seitens der Landesregierung bisher nur das Signal, den Namen der Kommission zu ändern: von der Ausländerkommission hin zur Integrationskommission. Diesen Etikettenschwindel sollten die Migrantenverbände aber nicht mehr mitmachen. Nur das Türschild zu wechseln reicht nicht, Herr Innenminister. Dies scheint aber in Mode zu kommen. Denn auch der Innenminister trägt neuerdings den Namen des "Integrationsministers". Leider bedeutet dies noch lange nicht den Wandel in der Ausländerpolitik der schwarz-gelben Regierung. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

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