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"Ihr seid willkommen" – mit diesen Worten hat die Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Dr. Maria Böhmer, versucht, in Deutschland lebende Migranten dazu zu ermuntern, Deutsche zu werden. Das ist scheinheilig. Erst werden alle Brücken über einem Fluss in die Luft sprengt und dann wird bedauert, dass so wenige Menschen hinüberschwimmen können.
Die Einbürgerungszahlen sind im Keller. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Das ist auch ein Ausdruck verlorenen Vertrauens derjenigen Menschen, die in Deutschland seit vielen Jahren leben, die die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, die aber diesen Schritt, nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, nicht gehen wollen. Um dies zu ändern helfen aber keine warmen Worte. Was tut die Bundesregierung?
Sie hat das Thema Einbürgerung aus dem Nationalen Integrationsplan vollständig ausgeklammert. Sie hat im letzten Jahr die Einbürgerungsmöglichkeiten gerade für junge Migrantinnen und Migranten verschärft. Und sie hält an dem fatalen, staatsangehörigkeitsrechtlichen Optionsmodell fest – also dem Zwang für in Deutschland geborene junge Erwachsene, die ihr ganzes bisheriges Leben den deutschen und einen anderen Pass besessen haben, sich bis zum 23. Lebensjahr zwischen dem deutschen und dem Pass ihrer Eltern entscheiden zu müssen.
Nun müssen seit dem 1. September Einbürgerungswillige auch noch einen Test bestehen, um Deutscher zu werden. Und es wird viel diskutiert ob und wie sinnvoll so eine Wissensabfrage ist, um eine neue Staatsangehörigkeit zu bekommen.
Der Test entspricht nicht – wie versprochen – dem US-Vorbild, ganz im Gegenteil. Denn während die USA staatspolitisches Grundlagenwissen abfragen, ergeht sich der deutsche Test in Detailwissen und Spitzfindigkeiten. Viele Fragen sind irrelevant. Was sollen z. B. Detailfragen zur Hundesteuer? Und schließlich transportiert der Fragebogen die konservative Idee einer christlichen deutschen Leitkultur.
Die Debatte um den Einbürgerungstest in Deutschland entfachte sich 2006 als die baden-württembergische Landesregierung den "Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden" einführte. Denn hier ging es nicht nur um die Abfrage von Landesgeschichte und Staatskunde, sondern auch um die Gesinnung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das baden-württembergische Innenministerium bezweifelte insbesondere die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zum Grundgesetz von muslimischen Einwanderungsbewerbern. Baden-Württemberg hielt an seinem "Muslim-Test" fest, was natürlich den konservativen Ministerpräsident Koch freute, der nur wenige Monate später nachzog und im Bundesland Hessen einen "Leitfaden Wissen und Werte in Deutschland und Europa, 100 Fragen zu kulturellen, historischen und politischen Tatbeständen" veröffentlichte. In Niedersachen befürwortete der Innenminister nicht nur die Abfrage von objektivem Wissen bei Antragstellern, sondern forderte ausdrücklich, dass es legitim sein müsse die Gesinnung und die Wertevorstellung abzufragen. Mit diesem stigmatisierenden und diskriminierenden Beigeschmack wird deutlich, welcher Hintergrund beim Einbürgerungstest steckt.
Deshalb sind Argumente, dass der Test sehr einfach sei, Vergleiche mit dem Führerscheintest völlig inakzeptabel und lächerlich.
Vielmehr zeigt die Debatte und die Argumente für einen Test weiterhin die negative Grundhaltung in Deutschland zu Zuwanderung und Ausländern.