

Deutscher im Sinne der Gesetze ist gemäß Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes unter anderem, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Man beachte den Wortlaut "unter anderem". Der Begriff "Deutscher" ist im Gesetzestext bewusst weiter gefasst als die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich einschließlich die der "Statusdeutschen". Das hat seine verschiedenen historischen Ursachen. Insbesondere nach 1945/49 gibt es viele und detaillierte Spezialregelungen wie z.B. in Zusammenhang mit Vertriebenenfragen in Mittel- und Osteuropa. Die bekannteste Gruppe sind die anerkannten Spätaussiedler in den 90er Jahren. Es waren die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und in die Bundesrepublik Deutschland wieder eingereist sind. Menschen deutscher Abstammung nach dem Prinzip: "Nur wer deutsches Blut in seinen Adern hat, ist auch Deutscher." Lange Zeit galt in Deutschland das noch aus der Kaiserzeit stammende Abstammungsprinzip (Blutsrecht). Für viele in Deutschland ein untragbarer Zustand. Deshalb war es einer der größten Anliegen der damaligen Rot-Grünen Bundesregierung Ende der 90er, dieses Blutsrecht nach 95 Jahren abzuschaffen und darüber hinaus die Mehrstaatigkeit zu zulassen. Die Einführung des Geburtsrechtes, aber auch die Mehrstaatigkeit, war in vielen europäischen Ländern eine Selbstverständlichkeit - aber keine Selbstverständlichkeit in Deutschland. Obwohl die Bundesrepublik seit den 60er Jahren Ausländer anwarb und damit selbst die Grundlage für eine gesellschaftliche Veränderung schuf, ist sie eines der letzten Länder in der EU, das sein Staatsbürgerschaftsrecht modernisiert und an die Realitäten der Einwanderung anpassen wollte. Wer sich erinnert löste dann auch die Diskussion um ein reformiertes Staatsangehörigkeitsrecht eine Welle der Empörung in der Bevölkerung aus. Der hessische Ministerpräsident Koch polarisierte zusätzlich im damaligen Landtagswahlkampf, um Stimmen im Rechten Lager zu sammeln und initiierte mit der CDU/CSU eine Unterschriftenaktion gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Der CDU/CSU ging es dabei weniger um sachliche Kritik, als vielmehr um den Versuch, bei den Wählern wieder einmal die Angst vor "Ausländern" zu schüren. Dieser Rückblick in die kurze Geschichte zeigt wie schwierig Ausländerpolitik in Deutschland war und immer noch ist.
Zwar wurde das Staatsangehörigkeitsrecht dann unter Rot-Grün modernisiert und das Geburtsrecht eingeführt, damit in Deutschland geborene Kinder nichtdeutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an erhalten. Daneben profitierten neben den Neugeborenen auch Kinder, die im Jahr 2000 bis zu 10 Jahre alt waren. Allerdings konnte dieses Gesetz nur In-Kraft treten durch die Zustimmung im Bundesrat. Da dort die CDU die Mehrheit hatte musste ein Kompromiss gefunden werden. Der Kompromiss war, dass die in Deutschland geborenen Kinder bei Volljährigkeit innerhalb von 5 Jahren zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und derjenigen der Eltern entscheiden sollen. Dies zeigt auf wie schwierig es ist, Rechte für Menschen zu durchzusetzen, die in Deutschland zum großen Teil geboren sind.
Seit Januar 2008 gibt es nun die ersten jungen Erwachsenen, die vom sogenannten Optionszwang betroffen sind. Die absehbaren Folgen für mehr als 49.000 junge Erwachsene: große Verunsicherung und weitere Bremsklötze für die Integration von MigrantInnen. Für Behörden und Verwaltungsgerichte bedeutet dieses Gesetz viel Arbeit in einem lebensfremden Paragraphen-Dschungel. Integrationspolitisch hat der sogenannte Optionszwang sein eigentliches Ziel völlig verfehlt: Integration bedeutet Teilhabe durch gleiche Rechte und Pflichten. Um dies zu erreichen, müsste der Erwerb der Staatsbürgerschaft gefördert werden, nicht ihr Verlust. Wir wollen keine Deutschen mit Verfallsdatum.