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Seit Jahrzehnten wird in Deutschland und in Niedersachsen um das kommunale Wahlrecht für EinwohnerInnen aus Nicht-EU-Ländern gestritten. Die Befürworter des kommunalen Wahlrechtes wollen es nicht länger hinnehmen, dass eine Vielzahl von Menschen von diesem wichtigen Recht ausgeschlossen wird.
Die Gegner argumentieren mit der Verfassung und wollen, dass das Wahlrecht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt bleibt. Unterstützung bekamen sie 1990 vom Bundesverfassungsgericht. Damals wurden die Gesetze der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein zur Einführung des kommunalen Wahlrechtes für alle Ausländer mit der Begründung für nichtig erklärt, dass die Staatsgewalt vom deutschen Volke ausgeht. Damit schien der politische Kampf durch die höchstrichterliche Entscheidung entschieden. Doch nur zwei Jahre später wurden die Wahllokale bei den Kommunalwahlen zumindest für BürgerInnen aus EU-Ländern geöffnet. Man könnte meinen, dass damit die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das Wahlrecht an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt sei, damit überholt ist. Leider mussten wir feststellen, dass sowohl im Bundestag als auch im niedersächsischen Landtag in den letzten Monaten die konservativen und auch die liberalen PolitikerInnen an ihrer widersprüchlichen Auffassung festhalten und sich kein Meter bewegen wollen.
Sie ignorieren damit, dass ein Großteil der Bevölkerung mittlerweile in deutschen Städten Ausländer sind und damit von der politischen Teilhabe komplett ausgeschlossen werden. Sie ignorieren, dass zukünftig die kommunalen Räte ein Legitimationsproblem bekommen werden, wenn in manchen Städten 25%, teilweise 40% von den Wahlen ausgeschlossen werden und die übrige Stadtbevölkerung mit zunehmender Zahl von den Wahlurnen entfernt bleibt.
Ganz zu schweigen von dem immer wiederkehrenden politischen Signal des Zwei-Klassen Ausländers. Was soll denn eine 35-Jährige, hier geborene Türkin von ihrem Staat denken, wenn auf der anderen Seite eine EU-Bürgerin nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland an den Kommunalwahlen teilnehmen darf. Eine solche Ungleichbehandlung darf sich eine demokratische Gesellschaft nicht mehr leisten. Die öffentliche Diskussion über den Gesinnungstest bei Einbürgerungen, die strikte Ablehnung der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft hat die Bereitschaft der Migranten zur Einbürgerung nicht gerade erhöht.
Dabei wird in vielen anderen europäischen Ländern - teilweise seit den 70er Jahren - allen das kommunale Wahlrecht zugebilligt. Der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern mit legalem Aufenthaltsrecht, unabhängig von der Nationalität, das uneingeschränkte Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen. Eine Einwanderungsgesellschaft, als die sich Deutschland heute selbst bezeichnet, darf sich der Partizipation eines Zehntels ihrer Bürger nicht verschließen. Viele Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie Frau Süssmuth, Heiner Geissler, die Oberbürgermeisterin von Frankfurt, Frau Roth fordern lautstark das kommunale Wahlrecht für alle Migranten. Sie sollten auch ihre Parteikollegen in Niedersachsen, in Bayern und vor allem im Bundestag davon überzeugen. Denn bundesweit haben Integrationsräte, Städte wie Bonn und Solingen sowie zwei Bundesländer entsprechende Beschlüsse verabschiedet. Unter dem Motto "Hier, wo ich lebe, will ich wählen" kann jeder diese Initiativen unterstützen. Also wieder einmal ein Aufruf von meiner Seite kämpft für Eure Rechte und unterstützt diese politischen Kampagnen.