Filiz Polat, MdL

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenClaim filiz

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3.  Artikel

30. April 2009

Monatliche Kolumne von Filiz Polat in der IMAJ, April 2009

Visa-freie EU - Endlich kein Visum mehr bei Einreise aus der Türkei?

Sämtliche Europaausgaben der türkischen Zeitungen berichten euphorisch über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache Soysal und Savatli. Danach können türkische Fernkraftfahrer auch ohne Visum nach Deutschland reisen. Anlass des Rechtsstreits war eine vom deutschen Generalkonsulat in der Türkei erfolgte Ablehnung von Visaanträgen für zwei türkische Fernfahrer. Die Visumpflicht für die türkischen Fahrer verstößt nach Ansicht der Kläger gegen ein Anfang 1973 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll des Assoziationsabkommens mit der Türkei. Danach brauchten türkische Staatsangehörige, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr in Deutschland für nicht mehr als zwei Monate tätig sind, keine Einreiseerlaubnis für die Bundesrepublik. Deshalb, argumentierten die türkischen Fahrer, treffe die gut sieben Jahre später am 1. Juli 1980 eingeführte allgemeine Visumpflicht für türkische Staatsangehörige auf sie nicht zu. Die obersten EU-Richter in Luxemburg gaben ihnen Recht.

Bisher wurde das EuGH-Urteil von der Bundesregierung als Einzelfall herabgestuft bzw. auf Fernkraftfahrer beschränkt. Das Bundesministerium des Innern hat erklärt, es sehe die Rechtslage als im Wesentlichen unverändert an. Nur ein kleiner Personenkreis, eben Lkw-Fahrer, sei von diesem Urteil betroffen. Doch die Fachwelt ist sich weitgehend einig: Die allgemeine Visumspflicht für türkische Staatsangehörige ist in Bezug auf kurzfristige Aufenthalte weitgehend gefallen!

Die zeitweilige Sperrung der Webseite "Ausländerrecht für die Polizei" von Volker Westphal im Intranet der Bundespolizei zeigt darüber hinaus, dass das Ministerium eine rechtlich einwandfreie Anwendung des EuGH-Urteils ihrer Mitarbeiterinnen nicht duldet. Konsequent ist es deshalb, wenn der Rechtsanwalt Dr. Rolf Gutmann, der auch die Kläger vor dem EuGH vertreten hat, Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erstattet hat. Denn Innenminister Wolfgang Schäuble missachte seine Rechtspflicht, auch seine Mitarbeiter zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) aussetzt. Damit sieht der Anwalt rechtlich eine Anstiftung zur Verfolgung Unschuldiger. Recht hat Herr Dr. Gutmann.

Europa hat geurteilt und nun müssen die Mitgliedsstaaten handeln. Alles schaut auf Berlin. Deutschland muss nun schnell handeln und das Urteil der Richter umsetzen. Aus wirtschaftlicher, kultureller und vor allem menschlicher Sicht wäre es schon lange angebracht eine Visafreie EU für türkische StaatsbürgerInnen zu ermöglichen.

Zusätzliche Information