Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
der Abgeordneten Elke Twesten, Stefan Wenzel, Filiz Polat, Christian Meyer, Hans-Jürgen Klein, Helge Limburg (Grüne), eingegangen am
CO2 – Speicherung: Gilt das Verursacherprinzip bei Pipeline und Speicherung? (Teil 2)
Laut Medienberichten plant der Kohle- und Atomkonzern RWE den Bau einer CO2-Pipeline, die in weiten Teilen durch Niedersachsen führen würde. Betroffen wären laut Informationen von Umweltverbänden die Landkreise Osnabrück, Diepholz, Nienburg, Osterholz, Rotenburg, Cuxhaven und Stade. Mit Hilfe der geplanten Pipeline beabsichtigt RWE CO2-Abscheidungen von Kohlekraftwerken in Nordrhein-Westfalen zu unterirdischen Lagerstätten in Norddeutschland zu transportieren. Dabei soll die so genannte CCS-Technologie zum Einsatz kommen, die den Wirkungsgrad der Kohlekraftwerke deutlich senkt. Das dabei abgespaltene Kohlendioxid müsste für tausende von Jahren sicher gespeichert werden. Die Investoren wollen damit den Kauf von Emissionshandelszertifikaten vermeiden.
Der Bundestag berät derzeit einen Gesetzentwurf der schwarz/roten Bundesregierung zur Anwendung von CCS, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Gesetzentwurf hebelt das Verursacherprinzip aus, obwohl der Bundesrat in seinem Beschluss mit der Drucksachennummer 104/08 eindeutig klargestellt hat, dass eine Freistellung der früheren Betreiber von Speicherstätten für Umweltschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen auszuschließen ist und gegen den umweltpolitischen Grundsatz des Verursacherprinzips verstoßen würde.
Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs würden nach Stilllegung der Speicher sämtliche Pflichten auf das Bundesland übergehen, das den Speicher genehmigt hat. Für die Übertragung dieser Pflichten ist eine Frist von nur 30 Jahren vorgesehen. Weitere 30 Jahre soll der ehemalige Betreiber eine Gebühr für die Überwachung zahlen, muss aber schon keine Deckungsvorsorge mehr vorhalten.
Experten halten die Risiken, die im Rahmen der CCS-Technologie insbesondere bei der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid auftreten, für weitgehend ungeklärt. Zudem stellt die CCS-Speicherung eine konkurrierende Nutzung zu Geothermie und Druckluftspeichern für regenerative Energien dar.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wie hoch ist die jährlich zu erwartende Verlustrate von unterirdischen Kohlendioxidspeichern?
2. Welche Gutachten liegen bislang zu den Verlustraten von unterirdischen Kohlendioxidspeichern vor?
3. Wer hat diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben?
Elke Twesten Filiz Polat Christian Meyer Hans-Jürgen Klein
Stefan Wenzel Helge Limburg
Antwort der Landesregierung
Vorbemerkungen:
Ich verweise auf die Vorbemerkungen zur Antwort auf Drucksache 16/1335 mündliche Anfrage 2 der Abg. Wenzel, Twesten, Polat, Meyer, Klein, Limburg (Grüne) "CO2-Speicherung: Gilt das Verursacherprinzip bei Pipeline und Speicherung? (Teil 1)".
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Hierzu liegen keine belastbaren Informationen vor.
Zu 2:
Der Landesregierung liegen keine Gutachten zu diesem Thema vor.
Zu 3:
Siehe Antwort zu Frage 2