

Hinzu kommt, dass auch immer mehr Menschen trotz Erwerbstätigkeit nicht in der Lage sind, von ihrem Einkommen zu leben. Die Zahl der sogenannten "Aufstocker", die zusätzlich zu ihrem Einkommen ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, steigt kontinuierlich. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind davon über eine Million Menschen betroffen. 30 % von diesen Personen haben dabei sogar einen Vollzeitjob und sind trotzdem auf Hilfe angewiesen. Hiervon sind insbesondere viele Frauen bzw. Mütter betroffen. Denn Kinderarmut bedeutet in der Regel auch Armut der Mütter. Die höchsten Armutsquoten treten bei Witwen, geschiedenen Frauen und Alleinerziehenden mit einem oder zwei Kindern auf (42,3%). Frauen erhalten in Deutschland bei gleichwertiger Arbeit im Durchschnitt 23 Prozent weniger Einkommen als Männer. Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit eine sichere Kinderbetreuung, damit man überhaupt einen Job annehmen kann.
Niedersachsen bildet bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen bundesweit das Schlusslicht. Bei den Über-Dreijährigen fehlen 2/3–Plätze und Plätze zur Ganztagsbetreuung. Hinzu kommt, dass die Niedersächsische Landesregierung in den vergangenen Jahren mit dem zögerlichen Ausbau von Ganztagsschulen trotz der Finanzspritze der damaligen rot-grünen Bundesregierung von 4 Mrd. Euro bundesweit - und der Abschaffung der Lernmittelfreiheit - die Chancen armer Kinder verschlechtert hat. Zudem weigert sie sich, ein kostenloses Mittagessen für jedes bedürftige Kind zu finanzieren oder die Kosten für die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse zu übernehmen. Auf Bundesebene dasselbe Spiel. Die FDP weigert sich die Hartz IV-Beiträge für Kinder anzuheben trotz entsprechendem Bundesverfassungsgerichturteil und fordert gleichzeitig eine Debatte zur Sozialen Gerechtigkeit. Die Christdemokraten sperren sich bis heute einen Mindestlohn einzuführen, der es zumindest Menschen ermöglichen würde für ihre geleistete Arbeit entsprechend entlohnt zu werden. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." So steht es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes und sollte auch für diejenigen gelten, die bis zu 60 Stunden in der Woche putzen gehen und am Ende des Monats nur 900 Euro auf ihrer Lohnabrechnung stehen haben.