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22. April 2005

Anfrage: Förderung der Baukultur in Niedersachsen

Filiz Polat (MdL)

Hannover, den 22.04.2005

Die Bundesregierung hat im Dezember 2004 einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/4998) zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur verabschiedet. Die Bundesstiftung soll als bundesweite Kommunikationsplattform den öffentlichen Dialog über Maßstäbe der Baukultur in Deutschland fördern und das Bewusstsein für den Wert unserer gebauten Umwelt stärken. Die Bundesstiftung soll das Thema Baukultur für ganz Deutschland voranbringen und auf allen Ebenen dafür werben, die Ansprüche von gutem und modernem Bauen, von Denkmalschutz und Bestandspflege, von Umweltschutz und Stadt- und Landschaftsplanung zu harmonisieren.

Mit dem Gesetzentwurf trägt die Bundesregierung einem fraktionsübergreifenden Beschluss des Bundestages vom 16. Oktober 2003 Rechnung, der ein solches Stiftungsgesetz verlangt hat. Im Bundesrat wurde der Gesetzentwurf jedoch mit dem Argument der Kulturhoheit der Länder auch vom Land Niedersachsen negativ beschieden.

Ich frage die Landesregierung:

  • Aus welchen einzelnen konkreten Gründen hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur im Bundesrat abgelehnt?
  • Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Beiträgen wäre die Landesregierung bereit, sich an einer bundesweiten Stiftung zu Förderung der Baukultur zu beteiligen?
  • Welche eigenen Initiativen und Programme plant das Land, um die Baukultur in Niedersachsen zu stärken und um damit die Vorschläge der 2001 eingesetzten Arbeitsgruppe "Konzertierte Aktion Bauen und Wohnen" umzusetzen?

 

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 29 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Februar dieses Jahres mit dem Votum des Landes Niedersachsen eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur dahin gehend verabschiedet, den Gesetzentwurf abzulehnen. In seiner Stellungnahme vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass der Bund für die Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" in Deutschland keine verfassungsrechtliche Kompetenz besitzt. Der Bundesrat beanstandet, dass Baukultur als Teilbereich der Kultur ausnahmslos in die Zuständigkeit und Verantwortung der Länder fällt. Zudem wurden die veranschlagten Kosten der Stiftung in Höhe von jährlich 2,5 Millionen Euro angesichts der aktuellen Haushaltslage des Bundes kritisiert. Die Ablehnung des Gesetzentwurfes zielt nicht darauf ab, die Förderung und Entwicklung der Baukultur in der Bundesrepublik zu behindern oder zu erschweren, sondern Kompetenz- und Finanzverantwortung in diesem Bereich klarzustellen.

Das Land Niedersachsen engagiert sich für die Baukultur bereits seit Jahren. Die Landesregierung ist entschlossen, dies fortzuführen. Auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird sie sich weiter ihrer Verantwortung stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Gesetzentwurf zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur im Bundesrat wurde seitens des Landes Niedersachsen aus den oben genannten Gründen abgelehnt.

Zu 2: Siehe unter 1.

Zu 3: Die Landesregierung unterstützt ein Aktionsprogramm zur Förderung der Baukultur in Niedersachsen ausdrücklich. Die 2003 erarbeiteten Empfehlungen der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen sollen weiter verfolgt werden. Hierbei kommt der Landesregierung eine initiierende Rolle zu. Allerdings stehen im Landeshaushalt keine Mittel zur Verfügung. Der Versuch der Einwerbung von Sponsorengeldern erbrachte bislang nicht den erwünschten Erfolg. Lediglich ein kleiner Kreis potenzieller Mitakteure erklärte sich bereit, gemeinsame baukulturelle Aktivitäten zu unterstützen. Gespräche zur Konkretisierung der Maßnahmen wurden bereits begonnen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Beratungen des Landtages Berücksichtigung finden.

Darüber hinaus stellt der Niedersächsische Staats­preis für Architektur für die Landesregierung die entscheidende und wesentliche Grundlage für die Förderung der Baukultur in Niedersachsen dar. Derzeit werden die Ergebnisse der Preisverleihung 2004 in einer Wanderausstellung mit begleitenden Diskussionsveranstaltungen landesweit kommuniziert. Mit den Vorbereitungen zum Wettbewerb um den Staatspreis für Architektur 2006 wurde begonnen.