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Im Zuge der Verwaltungsreform wurden dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) zusätzliche Aufgaben von erheblichem Umfang übertragen. Das Budget des NLD wurde diesem Umstand jedoch nicht angepasst. Anstelle einer Aufstockung wurde dem Amt sogar aufgegeben, MitarbeiterInnen zu benennen, die aus dem NLD ausscheiden sollen und der Jobbörse des Landes Niedersachsen zur Verfügung zu stellen sind. Wegen der hohen Spezialisierung und dem durchschnittlich hohen Alter der MitarbeiterInnen von annähernd 55 Jahren ist eine Benennung dieser Jobbörsenpotenziale nicht möglich. Das wiederum führt dazu, dass keine neuen MitarbeiterInnen eingestellt werden können. So ist die Belegschaft des NLD nicht nur überaltert, sondern auch überlastet und in Teilen aufgrund eines budgetbedingten Beförderungsstaus deutlich unterbezahlt. Zwei der vier Referatsleitungsstellen im Amt sind derzeit nicht bzw. nur kommissarisch besetzt. Mangels eines Juristen im Amt muss juristischer Rat teuer eingekauft werden. Unter diesen Umständen erscheint die Erfüllung des Auftrags des NLD nicht mehr erfüllbar.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Perspektiven für Bestand und Arbeitsfähigkeit sieht die Landesregierung für die staatliche Denkmalpflege des NLD unter den beschriebenen Umständen und besonderen Verhältnissen dort?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dem NLD eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Benennung von Jobbörsenpotenzialen zu erteilen, um die Personalsituation zu entspannen?
3. Welche Finanzierungsperspektive gibt es für das Intranet-Infosystem zu den niedersächsischen Kulturdenkmalen ADABweb, das als Datenbank für die tägliche Arbeit aller angeschlossenen Denkmalschutzbehörden unerlässlich aber in der Finanzierung nur noch bis Ende 2007 gesichert ist?
Filiz Polat
Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
Mit Auflösung der Bezirksregierung wurde auch die bis dahin dort angesiedelte "Obere Denkmalschutzbehörde" aufgelöst; die Aufgaben wurden den kommunalen Gebietskörperschaften im übertragenen Wirkungskreis zugeordnet. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) wurde dementsprechend geändert.
Der jetzige Aufbau der staatlichen Denkmalpflege ist deutlich einfacher und bürgernäher strukturiert. Der Denkmaleigentümer hat einen Ansprechpartner in den Unteren Denkmalschutzbehörden (UDSchB) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Aufgaben der Oberen Denkmalschutzbehörden entfallen; oberste Denkmalschutzbehörde, einschließlich der Fachaufsicht über die UDSchB, ist MWK.
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) ist weiterhin die im NDSchG verankerte Fachbehörde mit den im Gesetz zugeschriebenen Aufgaben.
Eine Projektgruppe mit Vertretern aller Fachreferate des NLD sowie den fachlichen Vertretern der Bezirksregierungen hat im Konsens die zukünftigen Aufgaben (ab 2005 geltenden) Aufgaben der Denkmalfachbehörde NLD definiert. An Hand dieses Aufgaben profus wurden die Stelleneinsparungen - durch Wegfall der Oberen Denkmalschutzbehörden - im NLD festgeschrieben. Dabei wurde ausschließlich nach den wegfallenden Aufgaben durch die Neustrukturierung der Denkmalpflege vorgegangen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung folgendermaßen:
Zu1:
Die im NDschG festgeschriebenen Aufgaben der Denkmalfachbehörde gelten für das NLD uneingeschränkt.
Zu 2:
Die aktuelle Personalsituation des NLD wird im Rahmen aller haushaltsrechtlichen Möglichkeiten positiv begleitet. Eine intensive Beratung durch das Fachministerium findet statt.
Die Finanzierung des Fachinformationssystems ADABweb ist gesichert. Zusätzliche, sehr wünschenswerte Aufgaben zu Gunsten dieses wichtigen Systems werden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten von MWK unterstützt.