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Denkmalschutz und Baukultur

Bündnis 90/Die Grünen bekennen sich zu einer Baukultur, die die Tradition und Eigenart unserer Städte und Dörfer bewahrt und zugleich deren Zukunftsfähigkeit sichert. Damit verbunden ist das Engagement für die Gestaltung des öffentlichen Raumes, insbesondere für die Erhaltung und Entwicklung unserer urbanen Zentren. Dies beinhaltet einen innovativen und qualitätvollen Umgang mit der historischen Bausubstanz im Sinne eines lebendigen Denkmalschutzes. Vorrangig sind dabei die Gesichtspunkte Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit in Verbindung mit den Qualitätskriterien Ökologie und Nachhaltigkeit.

Wir wollen das Interesse an Baukultur, an Architektur, Ingenieurbaukunst, Denkmalpflege, Städtebau und Freiraumplanung fördern und kontinuierlich weiterentwickeln. Insbesondere sind durch regional abgestimmte, verbindliche Konzepte der Regionalplanung das weitere Ausbluten der Stadtzentren und der ruinöse interkommunale Ansiedlungswettlauf mit großflächigem Einzelhandel auf der grünen Wiese zu stoppen.

An öffentliche Bauvorhaben sind wegen der Vorbildfunktion besondere Anforderungen zu stellen. Öffentliche Auftraggeber sind zu hoher gestalterischer Qualität beim Bauen verpflichtet. Das Land soll sich daher zukünftig bei allen wichtigen Bauvorhaben von Gremien unabhängiger Fachleute beraten lassen und auch den Kommunen wird ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.

Wir fordern die Verbesserung der Aufklärung, Einbindung und Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen der Stadt- und Ortsgestaltung sowie der Denkmalpflege durch folgende Maßnahmen:

  1. Es werden regionale Denkmalbeiräte eingerichtet, die bei der Auswahl und der Betreuung von Baudenkmalen sowie bei hervorgehobenen Baumaßnahmen beratend eingebunden werden.
  2. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement im Bereich Denkmalschutz und Baukultur ist stärker zu fördern und zu unterstützen, um die Beratung von Bauherren und den öffentlichen Dialog zu anstehenden Entscheidungen und Konfliktfeldern in diesen Bereichen zu verbessern.
  3. Die Reform der Verwaltung der staatlichen Denkmalpflege soll auf die o.g. Gesichtspunkte ausgerichtet werden; die Servicefunktionen des Landesamtes für Denkmalpflege sollen deshalb weiter ausgebaut werden. Die angedachte Verlagerung des Landesamtes für Denkmalpflege wäre dabei kontraproduktiv und wird deshalb nicht weiterverfolgt.

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