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13. Dezember 2007

Rede: „Domäne Liebenburg, Landkreis Goslar;Veräußerung der Hofstelle und Teilflächen“

Anrede,

im Ausschuss für Haushalt und Finanzen wurde der Eindruck erweckt, als sei die Drucksache 15/4245 innerhalb der Landesregierung bezüglich einer ausgewogenen denkmalschutzrechtlichen Darstellung abgestimmt worden. Ich verweise hier kurz auf die Begründung unseres Änderungsantrags, welche im Detail die Verfahren bei der Veräußerung von landeseigenen Denkmalen - so auch die Domäne Liebenburg - beschreibt.

Die Hofstelle der Domäne Liebenburg ist laut Auskunft der Außenstelle Braunschweig auf der von der Landesregierung aufgestellten Liste der landeseigenen denkmalgeschützten Gebäude in die Kategorie 1 eingestuft worden. Das heißt, es handelt sich um ein Denkmal, das nicht veräußert werden soll, weil es von herausragender kulturhistorischer Bedeutung für das Land ist. Herr Rolfes hat mich darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Erkenntnis hat, dass es Kategorie 2 ist.

An dieser Stelle möchte ich aber klarstellen, dass wir nichts gegen den Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen, also der Ackerflächen und des Grünlandes, haben. So ist es auch in unserem Änderungsantrag dargestellt. Der Verkauf an die Pächter, deren Familien diese Pacht seit hundert Jahren betreiben, ist eine gute Lösung.

Für uns ist es aber wichtig, dass die kulturhistorischen Gebäude mit Rücksicht auf die kulturellen Werte in der Verantwortung und im Besitz des Landes bleiben. Daher beantragen wir die Rücküberweisung des Antrags der Landesregierung an den Ausschuss, um eine angemessene Beratung unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalschutz vorzunehmen, das in dieses Verfahren eingebunden werden muss. Wir bitten Sie, unseren Änderungsantrag dann mitzuberaten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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