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Im Gebäude des fürstbischöflichen Schlosses in Osnabrück, das der Universität als Hauptgebäude dient, sind lt. Presseberichten umfangreiche Renovierungsarbeiten vorgesehen. Unter anderem soll die Bühne in der Schlossaula renoviert, der sogenannte Musiksaal verlegt sowie das gesamte mittlere Treppenhaus entfernt werden, um einen behindertengerechter Zugang zu schaffen.
Dem Wiederaufbau des fürstbischöflichen Schlosses in den 50iger Jahren des vorigen Jahrhunderts lag damals eine sorgsam austarierte architektonische Konzeption zugrunde, die sowohl rekonstruktiven und denkmalpflegerischen Belangen des im Innenbereich vom Krieg zerstörten Gebäudes als auch den Anforderungen der von Celle nach Osnabrück in das Schloss verlegten Pädagogischen Hochschule gerecht werden sollte.
Schon in den vergangenen Jahren wurde z.B. mit der Entfernung der damals technisch wie gestalterisch sehr aufwendig gebauten Fenster oder bei der Renovierung der Aula unsensibel mit der vorhandenen Bausubstanz oder den Beleuchtungskörpern umgegangen. Mit dem Herausreißen des eindrucksvollen Treppenhauses im Hauptgebäude verlöre das Gebäude seinen markantesten und einem Schloss angemessenen repräsentativen Raumaufgang in die oberen Stockwerke. Die Verlagerung des Musiksaals in den 2. Stock wiederum stellt angesichts der zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. der Universitätsmusiken) einen erheblichen erschwerten Zugang dieses Veranstaltungssaals für das Publikum dar.
Ich frage die Landesregierung:
Filiz Polat
Antwort der Landesregierung vom 18.11.2008
Der nur teilweise rekonstruierende Wiederaufbau des ehemaligen fürstbischöflichen Schlosses (Bauzeit 1667 bis 1675) erfolgte 1951 bis 1953 unter der Leitung der Staatlichen Bauverwaltung und in Abstimmung mit der Staatlichen Denkmalpflege.
Seit der Totalzerstörung im Zweiten Weltkrieg existierte das ehemalige Schloss nur noch in seinen historischen Umrissen, da lediglich die Außenwände stark beschädigt die Bombardierungen überstanden. Für die neue Zweckbestimmung der nach Osnabrück verlegten „Pädagogischen Hochschule“ wurden mit dem „Wieder“-Aufbau die schlosstypischen Raumgliederungen und ursprünglichen Raumnutzungen aufgegeben und der Reichtum der originalen Raumausstattung nicht wieder hergestellt. Ebenso verhält es sich mit den einzelnen Bauteilen, auch sie spiegeln nicht die Originalbausubstanz der Entstehungsjahre wider, sondern sind ein Kompromiss zwischen ursprüngli-cher höfischer Schlossnutzung und der neuzeitlichen Zweckbestimmung. Dies wird besonders deutlich am Treppenhaus, dessen barocke Fassung ursprünglich zur Gartenseite orientiert war und in den Nachkriegsjahren zum Schlossinnenhof verlagert und dem Zeitgeschmack folgend als rundläufige Treppe ausgebildet wurde.
Seitdem haben neben der üblichen Bauunterhaltung keine tiefer gehenden Eingriffe in die Bausub-stanz stattgefunden. Ihre Dringlichkeit ist jedoch von Jahr zu Jahr gewachsen, vor allem seit sich die Universität im Schloss etablierte und sich die vielfältigen Rahmenbedingungen grundlegend änderten. Die Weiternutzung durch die Universität bedeutet für das Baudenkmal eine Bestandssiche-rung, da nur genutzte Gebäude unterhalten und gepflegt werden.
Zu den wesentlichen Baumaßnahmen seit dem Haushaltsjahr 2000 gehören der Austausch aller Fenster und die Erneuerung des Außenanstrichs sowie die Sanierung der Dachtraufen, einschließlich der Standsicherung der Balusterbekrönungen in der Attikazone der Nebenflügel. Der Fensteraustausch erfolgte, nachdem die einfachverglasten Vertikalhebefenster der Nachkriegszeit nicht mehr bedienbar waren und vermehrt Unfälle mit Personenschäden auftraten. Dies und die erheblichen Wärmeverluste der einfachverglasten Fenster sowie die Zugerscheinungen aufgrund der hohen Fugendurchlässigkeit führten zur Feststellung, dass der weitere Erhalt der Nachkriegsfenster nicht mehr zu verantworten war. Ziel der Maßnahme war insbesondere auch die energetische Sanierung des Gebäudes.
Nach umfangreicher archivalischer Quellenrecherche verfasste das Nds. Landesamt für Denkmalpflege eine wissenschaftlich fundierte Expertise zum historisch korrekten Ersatz der Schlossfenster.
In der denkmalpflegerischen Praxis ist es üblich - wenn überhaupt - lediglich eindeutig bekannte Zustände zu rekonstruieren. In diesem Fall sind dies die im Zweiten Weltkrieg verbrannten Drehflügelfenster, die nicht ursprünglich waren, sondern um 1790 ausgetauscht wurden. Nach der Erstellung von Musterfenstern wurden, im fortgesetzten Dialog mit dem Landesamt für Denkmalpflege, der oberen Denkmalschutzbehörde bei der Bezirksregierung Oldenburg und dem Vertreter der städtischen Denkmalpflege in Osnabrück neue Fenster eingebaut. Diese, nach innen aufschlagenden, feinversprossten Drehflügelfenster mit Zweischeibenisolierverglasung und feststehendem Kreuzstock aus Holz sind nach Meinung der beteiligten Fachexperten unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten die bessere Alternative zu den Vertikalhebefenstern der Nachkriegszeit. Dies vor allem, weil es keine historischen Belege gibt, dass jemals Vertikalhebefenster zur Barockzeit eingebaut wurden.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Aufgrund der Nutzung des Schlossgebäudes durch die Universität Osnabrück befinden sich im Hauptgebäude Hörsäle und Seminarräume. Baurechtlich ist damit das Gebäude nach Maßgabe der Versammlungsstättenverordnung zu beurteilen und wegen der vorhandenen Sicherheitsdefizite dringend zu ertüchtigen.
In diesem Zusammenhang ist der Brandschutz für das Gebäude vollständig zu überarbeiten und entsprechend den heutigen Anforderungen neu zu konzipieren. Ebenso ist eine behindertengerech-te Erschließung sämtlicher Ebenen erforderlich. Des Weiteren sollen die sanierungsbedürftigen WC-Anlagen, die zum Teil im Kellergeschoss angeordnet sind, auf der Erdgeschossebene publikumsnah neu hergerichtet werden.
Zu 2:
Die beabsichtigten baulichen Maßnahmen sollen im Rahmen einer großen Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahme in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Zurzeit wird die Haushaltsunterlage Bau erarbeitet.
Zu 3:
Der 1951 bis 1953 wiederhergestellte Schlosskomplex steht als Ensemble im städtebaulichen Kontext unter Denkmalschutz.
Zu 4:
Das Staatliche Baumanagement Osnabrück-Emsland (SBOE) hat gemeinsam mit dem Nutzer, der Universität Osnabrück, eine Zielplanung für eine optimierte Nutzung des Hauptgebäudes erarbeitet. Die Erarbeitung dieser Zielplanung fand in fortwährender Abstimmung mit dem zuständigen Nie-dersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) statt.
Die Vertreter des NLD erkennen die Notwendigkeit der baulichen Ertüchtigungs- und Anpassungs-maßnahmen an und haben den Planungsprozess kontinuierlich begleitet.
Maßnahmen, die im Rahmen des Personenschutzes notwendig sind und solche, die dem vorbeugenden Brandschutz dienen, sind unabwendbar.
Im Zuständigkeitsbereich des SBOE gab es keine Maßnahmen, bei denen eine Zustimmung nicht erreicht werden konnte.
Zu 5 a:
Es wurde vereinbart, dass der Aufbau der 50er-Jahre fachkundig erfasst und dokumentiert wird, bevor der Umbau beginnt. Eine entsprechende Dokumentation ist bereits beauftragt.
Der respektvolle Umgang mit vorhandener Bausubstanz hat jedoch immer dort seine Grenzen, wo Sicherheitsprobleme auftreten und/oder andere baurechtliche Vorschriften Anpassungsmaßnah-men verlangen.
Zu 5 b:
Die Staatliche Bauverwaltung - als fachkundige Verwaltung des Landes - koordiniert die Baumaß-nahme und begleitet die externen Fachleute. Ein wechselseitiger Know-how-Transfer wird durch regelmäßige Projektbesprechungen sichergestellt.
Zu 6:
Im Rahmen der Zielplanung wurden die unterschiedlichsten Planungsvarianten untersucht. Planungsziel war es, eine barrierefreie, zentrale und erstmals durchgängig alle Geschosse verbindende Vertikalerschließung vom Erdgeschoss bis zum obersten Geschoss zu ermöglichen. Die jetzige innere Erschließung enthält kein durchgehendes Treppenhaus. Die Haupttreppe verbindet nur zwei von fünf Geschossen. Dies ist für Versammlungsstätten keine adäquate Erschließung. Mit der geplanten räumlichen Zusammenfassung der neuen Treppe und dem erstmaligen Einbau eines Aufzuges wird die Erschließungsqualität des Hauptgebäudes wesentlich verbessert und an einem Punkt konzentriert.
Für alle Planungsbeteiligten ist es selbstverständlich, dass bei dieser Eingriffstiefe die Belange der gehbehinderten Menschen Berücksichtigung finden.
Zu 7:
Der Musiksaal im Schlosshauptgebäude dient aus Sicht der Universität primär der Forschung und Lehre in dem Studienfach Musikwissenschaft. Öffentliche Veranstaltungen werden durch die Verlegung in das zweite Obergeschoss keineswegs erschwert, da eine zentrale Erschließung der Ebene nunmehr über die geplante Treppe und zusätzlich über den geplanten Aufzugs gewährleistet wird. Darüber hinaus wird die Erschließung behindertengerecht ausgebildet, was sie bisher nicht ist.
Zu 8:
Die grundlegende Raumkonzeption der Aula bleibt erhalten. Es erfolgt jedoch eine Anpassung an die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes sowie die technische Anpassung der Bühnentechnik an heutige Erfordernisse.