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1. Oktober 2008

Anfrage: Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die Denkmalpflege und Archäologie im Einzelnen stärken?

Im Juli hat der Minister für Wissenschaft und Kultur in einer Pressekonferenz die Pläne der Landesregierung zur Neuordnung der Archäologie und Denkmalpflege in Niedersachsen vorgestellt. Anlass dieser Neuordnung sei, dass die Präsidentin des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) Ende September in den Ruhestand eintrete und ihr Amt neu besetzt werden wird. Die Umstrukturierungspläne des Ministers für Wissenschaft und Kultur sind auf massive Kritik gestoßen. So weist die derzeitige Präsidentin des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege Frau Dr. Segers-Glocke in einer Stellungnahme auf die desolate Gesamtsituation des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege hin. So wird mit Bezug auf die Pläne der Landesregierung von der Landeskonservatorin ausgeführt, dass „dieses Projekt des MWK weder mit den Inhalten der verbindlichen Projektgruppenergebnisse vereinbar ist, noch […] den kulturstaatlichen Aufgaben der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Archäologischen Denkmalpflege auf der Grundlage des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in angemessener Weise“ Rechnung trage. Weiter heißt es, dass „bei gleich bleibenden Kapazitäten durch den neuen Aufgabenbereich der Ausstellungsorganisation die traditionellen Aufgaben der Denkmalpflege noch weniger wahr genommen werden können […]“. Hierzu wird auch auf meine Anfrage vom 14.09.2007 „Soll das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege kaputt gespart werden?“ verwiesen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie will die Landesregierung bei der derzeitigen personellen Situation im Landesamt für Denkmalpflege insbesondere in der Fläche die Erfüllung der kulturstaatlichen Aufgaben der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Archäologischen Denkmalpflege sicherstellen?
  2. Wie schätzt die Landesregierung im Flächenland Niedersachsen die finanzielle und personelle Situation in den unteren Denkmalschutzbehörden ein?
  3. Wird die Landesregierung mit einer neuen Schwerpunktsetzung der musealen Präsentation bedeutender musealer archäologischer Funde zusätzliches Personal einstellen?

Filiz Polat

 

Antwort der Landesregierung:

Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Mündliche Anfrage Nr. 47 der Abg. Fi-liz Polat (GRÜNE);

"Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die Denkmalpflege und Archäologie im Einzel­nen stärken?"

Mit der Auflösung der Bezirksregierungen wurde auch die Mittelinstanz in der staatlichen Denkmalpflege aufgelöst. Den Unteren Denkmalschutzbehörden, die den kommunalen Gebietskörperschaften im übertra­genen Wirkungskreis zugeordnet sind, kommt seitdem diese gesetzliche Aufgabe zu. Sie unterstehen der Fachaufsicht der obersten Denkmalschutzbehörde, dem Fachministerium.

Dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege kommt in diesem System die Aufgabe der Fachbe­hörde zu, die fachliche Beratung zu geben, das Denkmalverzeichnis zu erstellen, Kulturdenkmale zu erfor­schen und zu veröffentlichen, Restaurierungen und archäologische Grabungen durchzuführen, sich den wissenschaftlichen Grundlagen der Denkmalpflege zu widmen hat und für die genannten Aufgaben Archive und Bibliotheken unterhält.

Die Denkmalfachbehörde wird auch zukünftig nicht für Ausstellungen und Ausstellungsorganisation zu­ständig sein. Enge Kooperationen im Forschungsbereich und mit den zuständigen Landesmuseen werden hier die offenkundig möglichen Synergien künftig nutzen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Aufgaben der Denkmalfachbehörde gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den Ergebnissen der Projektgruppenarbeit im Vorfeld der Auflösung der Mittelinstanz werden weiterhin wahrgenommen. Sowohl die notwendige Versorgung in der Fläche (Stützpunkte in Archäologie und Baudenkmalpflege) als auch die landesweit notwendigen Fachaufgaben werden weiterhin wahrgenommen. Im Rahmen des durch den Haushaltsgesetzgeber zugestandenen Volumens werden die dafür notwendigen Stellen besetzt.

Zu 2:

Die kommunalen Gebietskörperschaften statten die unteren Denkmalschutzbehörden gemäß ihren Mög­lichkeiten und Ressourcen aus. Auch wenn insbesondere mehr kommunale Archäologen wünschenswert sein sollten, so ist dennoch die Konsolidierung der Kommunalhaushalte vorrangig. Ausgehend von den re­gelmäßigen Dienstberatungen und auch den wenigen Fällen fachaufsichtlichen Handelns kann den Unte­ren Denkmalschutzbehörden ein gesetzeskonformes und angemessenes Handeln im übertragenen Wir­kungskreis zugesprochen werden.

Zu 3:

Für die Aufgabe der Präsentation archäologischer Funde und Befunde in Niedersachsen sind die drei Lan­desmuseen in Braunschweig, Hannover und Oldenburg zuständig. Nachdem in der Vergangenheit oft Jah­re bis Jahrzehnte verstrichen, bis die Funde und Befunde aus dem Landesamt den Museen übergeben wurden, sollen sie zukünftig durch enge Zusammenarbeit schneller dem Bürger präsentiert werden. Ob da­zu zusätzliches Personal erforderlich sein sollte, wird unter Beachtung der haushaltsgesetzlichen Rahmen­bedingungen von der Präzisierung der bisherigen Überlegungen abhängig sein.

 

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