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Abgeordnete Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen)
Zum wiederholten Male hat der Niedersächsische Heimatbund (NHB) in der so genannten Roten Mappe, die der NHB traditionell seit 1960 jedes Jahr der Landesregierung überreicht, die niedersächsische Denkmalschutzpolitik der Landesregierung kritisiert. Darüber hinaus werden zunehmend denkmalgeschützte Liegenschaften, die sich im Landesbesitz befinden, veräußert. In diesem Zusammenhang sind alle denkmalgeschützten Liegenschaften nach ihrer kulturhistorischen Bedeutung in einer Liste des niedersächsischen Finanzministeriums kategorisiert. In der Kategorie 1 sind Baudenkmale enthalten, die aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung zu den Objekten zu zählen sind, die nicht veräußert werden sollten. In Kategorie 2 wird die Veräußerung von Objekten nur in Ausnahmefällen nach einer Beschauung durch die Denkmalpflege empfohlen. Denkmalgeschütze Liegenschaften in Kategorie 3 können mit einem Hinweis auf das Denkmalschutzgesetz veräußert werden. Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) als Fachaufsichtsbehörde wird bei Veräußerungen eingebunden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele landeseigene Baudenkmale sind in dieser Liste in den jeweiligen Kategorien aktuell erfasst?
2. Wie viele denkmalgeschützte Objekte, der jeweiligen Kategorien 1-3 befanden sich zu Beginn der 16. Legislaturperiode in Landesbesitz und wie viele davon sind bisher veräußert worden (bitte aufgeschlüsselt nach Kategorien)?
3. In welchen Fällen wurden nach der Veräußerung Maßnahmen nach § 10 NDSchG genehmigt?
Filiz Polat
Antwort des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Mündliche Anfrage Nr. 54 d. Abg. Polat (GRÜNE);
"Ausverkauf denkmalgeschützter Liegenschaften in Niedersachsen?"
Die Veräußerung von Landesliegenschaften, darunter teilweise auch Baudenkmale, erfolgt unter der Zielsetzung, zur unabweisbar notwendigen Konsolidierung des Landeshaushaltes beizutragen. In Ausnahmefällen werden daher auch Baudenkmale der Kategorie 1 veräußert. In diesen Fällen wird das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur beteiligt. Der Verkauf von Baudenkmalen der Kategorie 2 ist nicht nur als Ausnahmefall vorgesehen. In allen Fällen unterliegen die Erwerber in vollem Umfang den Genehmigungspflichten des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Zuständig werden damit die jeweiligen unteren Denkmalschutzbehörden.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1: Derzeit umfasst die Liste der Baudenkmale im Landesbesitz: 126 Baudenkmale der Kategorie 1, 206 Baudenkmale der Kategorie 2 und 258 Baudenkmale der Kategorie 3.
Zu 2: Zu Beginn der 16. Legislaturperiode befanden sich im Landesbesitz: 127 Baudenkmale der Kategorie 1, 217 Baudenkmale der Kategorie 2 und 262 Baudenkmale der Kategorie 3. Seit Beginn der 16. Legislaturperiode wurden verkauft: 1 Baudenkmal der Kategorie 1, 11 Baudenkmale der Kategorie 2 und 4 Baudenkmale der Kategorie 3.
Weitere 9 Baudenkmale, die der Landesliegenschaftsfond als verkaufte Baudenkmale meldete, sind in der Kategorisierungsliste aus dem Jahre 2001 nicht enthalten.
Zu 3: Gem. § 10 NDSchG bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung, wer ein Baudenkmal verändern oder instand setzen oder seine Nutzung ändern will. Es kann davon ausgegangen werden, dass private Erwerber das Baudenkmal instand setzen und für neue Nutzungen oder entsprechend neuen Ansprüchen herrichten wollen und alle Verkäufe denkmalrechtliche Genehmigungen nach sich ziehen. Die Erwerber sind über die Denkmaleigenschaft informiert.