Zur Debatte um ein Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer erklärt Filiz Polat, Migrationsexpertin von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag:
„Das Wahlrecht ist das Fundament demokratischer Teilhabe und eine tragende Säule unserer Demokratie. Wer hier lebt, arbeitet und Teil dieser Gesellschaft geworden ist, darf politisch nicht dauerhaft außen vor bleiben. Deutschland gehört beim kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige im europäischen Vergleich zu den Schlusslichtern. Während in vielen europäischen Staaten seit Jahrzehnten zumindest auf kommunaler Ebene politische Mitbestimmung für dauerhaft ansässige Nicht-EU-Bürger*innen möglich ist, hält Deutschland weiterhin an einem vergleichsweise restriktiven und staatsbürgerzentrierten Modell fest. Gemeinsam mit einigen eher konservativen Staaten koppelt Deutschland demokratische Teilhabe im Wesentlichen weiterhin an die Staatsangehörigkeit beziehungsweise an die EU-Bürgerschaft.
Wir Grüne setzen uns deshalb seit Jahren für mehr demokratische Teilhabe von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein. Auch das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Wohn- und Wahlbevölkerung immer weiter auseinanderdriften. Genau darin liegt ein strukturelles Demokratiedefizit. Deshalb sollte demokratische Mitbestimmung vor allem auf kommunaler Ebene geöffnet werden.
Unsere Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 ermöglicht die Einbürgerung bereits nach fünf statt zuvor acht Jahren. Die deutlich gestiegenen Einbürgerungszahlen zeigen, dass diese Reform wirkt. Im Gegensatz zur Union sehen wir darin einen Erfolg und Ausdruck einer modernen, selbstbestimmten Einwanderungsgesellschaft. Denn die Hürden für eine Einbürgerung sind in Deutschland nach wie vor hoch.
Während die Union vor allem über Begrenzung und Abschreckung spricht, geht es in Wahrheit um eine grundlegende demokratische Frage: Wer dauerhaft Teil dieser Gesellschaft ist, muss auch die Möglichkeit haben, in unsere Demokratie mitzubestimmen.“