Befragung der Bundesregierung: Afghanistan

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin, jetzt könnte es vielleicht so weit sein. – Vor dem Hintergrund, dass für kommende Woche die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan geplant ist und der Lagebericht des Auswärtigen Amtes noch nicht vorliegt, ist meine Frage an die Bundesregierung, wann dieser vorliegen wird, ob die Sammelabschiebung verantwortbar ist und ob Sie ausschließen können, dass von den Bundesländern schutzbedürftige Personen angemeldet wurden.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Wer antwortet für die Bundesregierung? – Herr Staatssekretär Krings.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Minister ist doch anwesend!)

Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bislang war es so, dass die Bundesregierung entscheidet, wer für sie antwortet. Ich freue mich sehr, dass ich namens der Bundesregierung die Antwort geben kann.

Zunächst einmal werde ich natürlich keine Aussagen über Abschiebungen, die eventuell in der Zukunft stattfinden, tätigen. Wir haben heute im Innenausschuss – Sie waren dabei – ausführlich darüber gesprochen, dass es kontraproduktiv ist, im Vorhinein über zukünftige Abschiebungen zu sprechen. Insofern kann ich auch nicht bestätigen, dass in den nächsten Tagen oder Wochen Abschiebungen geplant sind und um welchen Personenkreis es geht. Das machen wir aus gutem Grund ohne Vorankündigung.

Ich möchte auf die Frage, ob wir ausschließen können, dass vulnerable Personen betroffen sind, wie Sie dargelegt haben, mit einem klaren Ja antworten. Diesbezüglich gibt es ein Verfahren. Im Innenausschuss wurde dargelegt, wie das auszuschließen ist. Das liegt in der Eigenverantwortung der Länder, und diese haben gesagt, dass sie genau das nicht tun wollen.

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten immer wieder solche Abschiebungen vorgenommen, zu Recht. Innerhalb der Bundesregierung besteht Konsens, dass wir nicht alle ausreisepfichtigen Personen, die abschiebefähig sind, auch abschieben. Nach der geltenden Rechtslage könnten wir das tun. Wir haben allerdings davon abgesehen und, wenn man so will, hier in einigen Fällen Gnade vor Recht ergehen lassen aufgrund einer nicht ganz einfachen Lage, wie Sie es zu Recht beschrieben haben. Aus diesem Grunde sind es nur drei Personengruppen, die in Betracht kommen, wie wir Ihnen heute ausführlich im Ausschuss dargelegt haben. Aus diesen Personengruppen wird sich bei einer etwaigen neuen Abschiebung der Kreis der Abzuschiebenden speisen. Vielen Dank.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und der Lagebericht?)